Studie der Linksfraktion zeigt: Mietenwahnsinn auf dem Berliner Wohnungsmarkt kann durch landesrechtliche Regelungen zurückgedrängt werden

Mit der Föderalismusreform von 2006 ist die Verantwortung zur Regulierung weiter Teile des Wohnungswesens auf die Bundesländer übergegangen. Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat die Rechtswissenschaftlerin und Professorin für Öffentliches Recht, Prof. Dr. Pia Lange, beauftragt eine Studie über die Möglichkeiten der Bundesländer zur Ausgestaltung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wohnungswesens zu verfassen. In dieser kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Länder die Möglichkeit – und bei Inanspruchnahme auch die Pflicht – haben, das öffentlich-rechtliche Mietrecht durch weitreichende Vorgaben zur Wohnraumbewirtschaftung zu überlagern.

Auf dieser Grundlage hätte das Land Berlin die Möglichkeit, auch für den nicht geförderten, privaten Wohnungsbestand Vorgaben über eine Mietpreis- und Belegungsbindung zu erlassen. Insbesondere könnten gewerbliche Vermieter*innen dazu verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil jährlich freiwerdender Wohnungen zu einem festgesetzten Mietpreis an Menschen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Weiterhin sieht sie die Möglichkeit, Eigenbedarfskündigungen und Räumungen in die Obdachlosigkeit durch Wiedereinweisung in Wohnungen einzuschränken.

Hierzu erklärt Anne Helm, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Unsere Studie zeigt, dass dem Senat Instrumente zur Bekämpfung der Wohnungsnot zur Verfügung stehen und er durch die Verfassung auch angehalten ist, diese zu nutzen. Der ietenwahnsinn auf dem Berliner Wohnungsmarkt kann durch landesrechtliche Regelungen zurückgedrängt werden. Indem er sich nur auf den Schlachtruf „bauen, bauen, bauen!“ fokussiert, befindet sich der schwarz-rote Senat auf einem fatalen Irrweg, den die Mieter*innen dieser Stadt teuer bezahlen. In Anbetracht immer neuer Rekorde bei den Neuvermietungsmieten, jährlich tausender auslaufender Sozialbindungen und dem immer größeren Problem der Eigenbedarfskündigungen ist der einseitige Fokus des Senats auf den Neubau nur durch ideologische Verbohrtheit und Ignoranz gegenüber den Problemen der Mieter*innen in Berlin zu erklären.“

Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, ergänzt:

„Wir wollen dafür sorgen, dass Normal-Berliner*innen mit durchschnittlichen Einkommen wieder eine bezahlbare Wohnung finden können und der Kündigungsschutz gestärkt wird. Wir fordern, dass gewerbliche Vermieter*innen einen erheblichen Anteil der freiwerdenden Wohnungen mit einem festgesetzten Mietpreis an Menschen mit niedrigen bis mittleren Einkommen vermieten. Es geht um zehntausende Wohnungen, die auf diese Weise jährlich neu vermietet werden können. Durch einen strengeren Schutz vor Eigenbedarfskündigungen müssen vor allem ältere Menschen und solche, die ansonsten auf der Straße landen würden, geschützt werden. Wir fordern den Senat auf, weitere Möglichkeiten im Rahmen der Landeskompetenz auszuloten und schnellstmöglich einen konkreten Gesetzentwurf ins Parlament zu bringen. Anderenfalls werden wir als Linksfraktion auf der Grundlage der Studie ein „Sicher-Wohnen-Gesetz“ ausarbeiten und vorlegen.“

 

Zur Autorin der Studie:

Prof. Dr. Pia Annika Lange ist ordentliche Professorin für Öffentliches Recht, Europarecht, Sozialrecht, Geschlechter- und Vielfaltsdimensionen an der Universität Bremen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere beschäftigt sie sich mit den verfassungsrechtlichen Implikationen des sozialen Wohnungsrechts. Seit Oktober 2023 ist sie ordentliches Mitglied des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen.

Zur Studie: