Senator Müller bestätigt Abriss der Wilhelmstraße 56-59

Der zugesicherte Schutz der Bewohner vor Abriss und Vertreibung läuft ins Leere

Die Abgeordnete Carola Bluhm erklärt:

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist der Abriss der Wohngebäude Wilhelmstraße 56-59 längst beschlossene Sache. Senator Müller räumte gestern im Plenum ein, dass ein entsprechender Vertrag 2008 geschlossen wurde. Der zuletzt von Staatssekretär Gothe zugesicherte Schutz der Bewohner vor Abriss und Vertreibung läuft damit ins Leere.

Dass die Mieterinnen und Mieter einen Mietvertrag haben, der sie vor Kündigung wegen Abriss schützt, wurde vom Senat ignoriert. Dabei waren die erweiterten Mieterrechte im Jahr 2002 Voraussetzung, dass der Eigentümer B.Ä.R. die Gebäude überhaupt von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM erwerben konnte.

Der Verdacht liegt nahe, dass schon damals Abrisspläne existierten. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb ein sofortiges, vollständiges Recht auf Einsichtnahme in alle Verträge.

Wir wollen Klarheit darüber, warum die WBM seinerzeit ohne Ausschreibung alle Plattenbauten in der Wilhelmstraße an insgesamt 12 Unterfirmen der B.Ä.R. GmbH verkauft hat. Wer ist heute Eigentümer der Wohngebäude? Was ist beim Kauf der Wilhelmstraße 56-59 und der übrigen Wohngebäude geregelt worden? Warum sind die Bebauungspläne für die Wilhelmstraße, die das Abgeordnetenhaus beschlossen hatte, allesamt unwirksam? Warum ließ sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf ein, ein Sozialplanverfahren einzurichten, wo es doch nach Baugesetzbuch nur eingeleitet werden muss, wenn Bewohner – die in diesem Fall mietvertraglich geschützt sind – in Bedrängnis geraten?

Der Senat sollte hier schnellstens Antworten liefern und die Mieterinnen und Mieter nicht länger an der Nase herum führen.

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