Rehabilitierung verurteilter Homosexueller

QueerCarsten Schatz

Wir sprechen hier von über 50 000 Verurteilten in der alten Bundesrepublik nach § 175 und von 1 000 bis 4 000 in der DDR nach § 151 des dortigen Strafgesetzbuches. Das sind abstrakte Zahlen. Ich möchte Ihnen Klaus Born vorstellen.

Rede als Video

Aus dem Vorab-Wortprotokoll

8. Sitzung, 23. März 2017

lfd. Nr. 3.1:

Priorität der Fraktion der FDP

Tagesordnungspunkt 36

Rehabilitierung nach § 175 StGB und § 151 DDR‑StGB verurteilter Homosexueller endlich beschließen und gerecht gestalten

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 18/0222

 

Carsten Schatz (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! „Endlich“ ist das Wort des Tages.

[Beifall von Melanie Kühnemann (SPD)]

Dem Dank des Kollegen Evers an die FDP für die Gelegenheit, hier heute zu sprechen, möchte ich mich anschließen. Ich hatte gesehen, dass Sie einen solchen Antrag eingebracht haben, war dann zuerst etwas traurig, als das erst einmal ohne Beratung durch die heutige Sitzung gehen sollte, und jetzt ist es sogar Priorität geworden. Nun ja, wenigstens etwas!

Wir sprechen hier von über 50 000 Verurteilten in der alten Bundesrepublik nach § 175 und von 1 000 bis 4 000 in der DDR nach § 151 des dortigen Strafgesetzbuches. Das sind abstrakte Zahlen. Ich möchte Ihnen Klaus Born vorstellen. Klaus Born ist Berliner. Er ist im Sommer 1965 als Zwanzigjähriger nach Berlin in ein Hotel in Neukölln gezogen. Er hatte vorher Geld bei der Bundeswehr gespart. Er lernte im September einen Mann kennen und hatte mit ihm auf einem Parkplatz an der Kantstraße – heute befindet sich dort eine Tankstelle – Sex. Auf einmal blinkten Taschenlampen auf. Die Polizei war da. Klaus Born und sein Partner wurden festgenommen. „Schwule Sau“ war noch die netteste Bezeichnung, die die Polizei gebrauchte. Klaus Born kam vor Gericht und wurde im Oktober 1965 – einen Tag vor seinem 21. Geburtstag – verurteilt. Klaus Born ist bis heute vorbestraft. Er ist heute 72 Jahre alt, und ich möchte, dass Klaus Born seien 73. Geburtstag feiern kann und die Vorstrafe durch den § 175 endlich los ist.

[Allgemeiner Beifall]

Wer sich nicht nur für das Schicksal von Klaus Born interessiert, dem sei die Internetseite des „Archivs der anderen Erinnerungen“ bei der Magnus-Hirschfeld-Stiftung empfohlen, wo Zeitzeugeninterviews mit Männern zu finden sind, die eine Verfolgungsgeschichte durch den § 175 haben. Es handelt sich übrigens um ein Projekt, das durch den Berliner Senat, angestoßen durch die ISV, von 2009 bis 2011 gefördert wurde. Das wurde fortgeführt von der großen Koalition, und das will ich anerkennen. Wir brauchen mehr dieser Zeitzeugeninterviews, denn diese Erinnerungen bringen uns zu dem, was hier heute gemacht wird.

Ich will auch an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 1981 – Dudgeon gegen das Vereinigte Königreich – erinnern. Den Kernsatz dieses Urteils will ich Ihnen – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin – vortragen:

Obgleich Teile der Öffentlichkeit die Homosexualität als unmoralisch ansehen und durch die Vornahme privater homosexueller Handlungen anderer vielleicht schockiert, beleidigt oder belästigt sein werden, kann dies für sich allein nicht die Anwendung der Strafvorschriften rechtfertigen, solange lediglich Erwachsene in gegenseitigem Einverständnis involviert sind.

Das war der Kernsatz dieses Urteils. Es heißt: Seit 1981 wissen wir, dass die Strafbarkeit einvernehmlicher Homosexualität zwischen Erwachsenen gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt, mithin menschenrechtwidrig ist. Trotzdem hat es in Deutschland bis 1994 gedauert, bis der § 175 aufgehoben wurde. Es waren 1980 immerhin Aktivisten wie Corny Littmann, die in Hamburg durch das Einschlagen von halbdurchlässigen Spiegeln in öffentlichen Toiletten auf die weiterhin andauernde Verfolgung homosexueller Männer durch die Polizei hingewiesen haben.

Übrigens hatte die FDP 1980 zum ersten Mal in ihrem Wahlprogramm die Forderung nach der Aufhebung des § 175. Ich will aber auch daran erinnern: Seit 1980 – und auch davor – war die FDP 18 Jahre und dann noch einmal 4 Jahre in der Bundesregierung und hat immer den Justizminister bzw. die Justizministerin gestellt. Jetzt mit der solchen Erkenntnis, dass es notwendig ist, zu kommen, finde ich ein bisschen zweifelhaft. Vor allen Dingen habe ich selbstkritische Töne an der Stelle nicht gehört.

[Beifall von Anne Helm (LINKE)]

Ich will an der Stelle an eine Debatte von 2013 im Bundestag erinnern – wer nachlesen will: 275. Sitzung, 17. Wahlperiode, 27. Juni. Es ging um Anträge der Grünen und der Linken zu genau demselben Thema. Von der FDP hörten wir damals eher Gründe, weshalb das alles nicht geht.

Letzter Punkt: Für mich kommt es darauf an, jetzt den Gesetzentwurf der Bundesregierung durch das Parlament zu bringen. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass sich alle Fraktionen im Bundestag darauf verständigt haben, keine weitere Anhörung zu machen, sondern das parlamentarische Verfahren schnell abzuschließen. Wenn die FDP vielleicht ab September wieder im Bundestag ist, hat sie immer noch die Möglichkeit, Gesetzesänderungen zu machen. Auch wir haben weitere Vorschläge, was zum Beispiel eine Kollektiventschädigung für die Homosexuellen angeht, aber jetzt kommt es darauf an, den Gesetzentwurf schnell durch die Parlamente zu bringen. Ich erwarte vom Berliner Senat dazu im Bundesrat eine Zustimmung.

Eine abschließende Bemerkung sei mir gestattet: Wenn jetzt alle Parteien – also auch die CDU – der Meinung sind, dass die Verurteilung einvernehmlicher homosexueller Handlungen gegen die Menschenrechte verstößt, verstehe ich nicht, weshalb wir über die sicheren Herkunftsstaaten Marokko, Tunesien und Algerien reden müssen, wo einvernehmliche Homosexualität immer noch strafbar ist.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]