Zugang von Geflüchteten und Migrant:innen zum Arbeitsmarkt erleichtern
Teilhabe ermöglichen – Fachkräfte sichern
Anlässlich der heute im Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales stattgefundenen Anhörung über die Möglichkeiten für einen beschleunigten und vereinfachten Zugang von geflüchteten und eingewanderten Menschen zum Arbeitsmarkt in Berlin
erklären der arbeitsmarktpolitische Sprecher Damiano Valgolio und die migrationspolitische Sprecherin Elif Eralp:
Der Zugang zu guter und qualifikationsadäquater Arbeit ist ein wichtiger Schritt zu mehr Teilhabe. In den laufenden Haushaltsberatungen sind die Mittel für Arbeitsmarktintegration massiv erhöht worden. Für die Sprachförderung, insbesondere für Menschen aus der Ukraine, stehen ebenso erheblich mehr Mittel zur Verfügung wie für sonstige Hilfen beim Zugang zu Beruf und Ausbildung, mit denen Beratungs-, Coaching- und Vermittlungsprogramme gestärkt werden. Da Geflüchtete und Migrant:innen in besonderem Maße von Arbeitsausbeutung bedroht sind, wird auch das Beratungsangebot des Beratungszentrums für Migration und Gute Arbeit (BEMA) ausgebaut.
Doch allein mit mehr Geld lassen sich die Herausforderungen nicht bewältigen. Dafür brauchen wir erleichterte Verfahren, Abbau von bürokratischen Hürden und die Unterstützung von Geflüchteten und Migrant:innen bei der Arbeitsvermittlung. Um zu verhindern, dass die Menschen in prekäre und unterqualifizierte Beschäftigung rutschen, muss insbesondere die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifizierungen beschleunigt und erleichtert werden. Dafür haben wir in der heutigen Diskussion eine Reihe von konkreten Vorschlägen unterbreitet, angefangen von einer schnelleren Erteilung von Aufenthaltstiteln bis hin zu verbesserten Angeboten beim Erlernen der Sprache.
Da die Anerkennung der Berufsabschlüsse zentral ist, müssen die zuständigen Stellen gestärkt und der Prozess beschleunigt werden. Das LAGeSo, das für die Anerkennung von Krankenpfleger:innen zuständig ist, braucht für den Erstbescheid derzeit bis zu einem Jahr. Es fehlen Plätze in den verpflichtenden Anpassungslehrgängen, für viele Gesundheitsfachberufe werden in Berlin gar keine Lehrgänge angeboten. Ausgebildete Lehrer:innen können nicht in ihrem Beruf arbeiten, weil die Sprachanforderungen für Nicht-Erstsprachler:innen nur sehr schwer zu erreichen sind. Bei Handwerksberufen muss die Möglichkeit geschaffen werden, die im Ausland erworbene Qualifikation durch eine praktische Prüfung gemäß § 14 Abs. 2 BQFG nachzuweisen.