Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe und die Prozessfreude Berlins

Klaus Lederer

Kleine Anfrage 16 / 12 561

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (Die Linke)

  1. Trifft es zu, dass das Land Berlin – vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen – nach bereits dem zweiten Unterliegen in der Berufungsinstanz Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin eingelegt hat, welches der in Lebenspartnerschaft mit Kind lebenden Klägerin einen Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag analog § 29 Abschnitt B Abs. 3 BAT-Ost zugesprochen hat, weil das LAG hierin in Anschluss an die 1. Instanz eine zum Zeitpunkt des BAT-Tarifvertragsabschlusses nicht vorhersehbare Regelungslücke gesehen hat?
  2. Welche Gründe hat der Senat, in dieser Vehemenz über den gesamten Instanzenlauf ein in seiner Begründung schlüssiges und überzeugendes Urteil anzugreifen, das ganz ersichtlich dem Ziel gerecht wird, durch lückenfüllende Auslegung die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft auch im geltenden Tarifvertragsrecht materiell zu verwirklichen.
  3. Wie verträgt sich das mit dem Sinn der erklärten Selbstverpflichtung des Senats, bestehende Ungleichbehandlungen von Ehe und Lebenspartnerschaft im landesrechtlichen Zugriffsraum mit dem Ziel ihrer Beseitigung zu überprüfen (Richtlinie der Regierungspolitik, Ziffer 27, Absatz 4)?
  4. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand in der Rechtssache?

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