Polizei verbietet Pride 2015 in Istanbul

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Drucksache 17 / 16 562 - Hat der Senat von der Polizeigewalt gegen den Istanbul Pride 2015 Kenntnis genommen?

Drucksache 17 / 16 562

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carsten Schatz und Hakan Taş (LINKE)

vom 06. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2015) und Antwort

Polizei verbietet Pride 2015 in Istanbul

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Hat der Senat von der Polizeigewalt gegen den Istanbul Pride 2015 Kenntnis genommen?

Zu 1.: Dem Senat sind die Vorgänge aus den Medien bekannt.

2. Waren nach Kenntnis des Senats Berliner*innen in die Auseinandersetzungen involviert?

Zu 2.: Dem Senat liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

3. Hat nach Kenntnis des Senats das Auswärtige Amt (Botschaft oder Konsulat) Hilfe geleistet?

Zu 3.: Deutsche Staatsangehörige im Ausland haben bei Festnahme, Polizeigewalt und in bestimmten anderen Fällen ein Recht auf konsularische Hilfe. Das Generalkonsulat in Istanbul hatte im Zuge der Istanbul Pride Kontakt zu einer Teilnehmerin der Parade, die sich an das Generalkonsulat gewandt hatte.

4. Wie bewertet der Senat die Polizeigewalt gegen friedlich Demonstrierende beim Istanbul Pride 2015?

Zu 4.: Der Senat beobachtet, dass die Offenheit der türkischen Gesellschaft gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen zunimmt.

Der Senat bedauert die gewaltsame Auflösung der Demonstration, zumal diese in den Vorjahren jeweils ohne Probleme und gewaltfrei stattfand. Der Senat begrüßt ausdrücklich die Erklärung des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, vom 1. Juli 2015. In seiner Erklärung wird die gewaltsame Auflösung der Demonstration bedauert und an die türkischen Behörden appelliert, „sich dafür einzusetzen, dass friedliche Veranstaltungen für die Rechte von LGBTI stattfinden können“. Auch die Erklärung von Nils Muiznieks, dem Menschenrechtskommissar des Europarats, in welcher er die Versammlungsfreiheit als ein grundlegendes Menschenrecht darstellt und die Türkei auffordert, diese besser zu schützen, unterstützt der Senat.

5. Wie wird der Senat seine Bewertungen in die weiteren Planungen der Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaft Berlin-Istanbul einfließen lassen?

Zu 5.: Der Senat setzt sich bei allen Städtepartnerschaften für eine offene und tolerante Gesellschaft ein. So wurden im Rahmen des Programms zum 20-jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft mit Istanbul im Jahr 2014 zivilgesellschaftliche Organisationen umfänglich berücksichtigt. Der Senat wird dies auch weiterhin so handhaben.

6. Wird der Senat – im Rahmen der Städtepartnerschaft – eine Kooperation zwischen den Organisator*innen des Istanbul Pride und des Berliner CSD unterstützen? Wenn nein, warum nicht?

Zu 6.: Siehe Antwort zu 7.

7. Welche weitere Zusammenarbeit zwischen Vereinen der lsbtti* Communities in Berlin und Istanbul wird der Senat anregen? Wenn keine, warum nicht?

Zu 6. und 7.: Der Senat setzt sich entsprechend der Verfassung von Berlin und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identitäten und Lebensweisen ein. Darüber hinaus gewinnt das Handlungsfeld „Internationales Engagement“ im Rahmen der Weiterentwicklung der Initiative Akzeptanz sexueller Vielfalt (ISV) immer mehr an Bedeutung. Berlin ist deshalb bereits am 17. Mai 2013 als Gründungsmitglied dem Netzwerk der Rainbow Cities beigetreten und die für die Belange für LSBTI zuständige Senatorin nimmt darüber hinaus jährlich zum Internationalen Tag gegen Homound Transphobie (IDAHOT) öffentlich Stellung zur Menschenrechtssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie transund intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) weltweit.

Sowohl der Christopher Street Day (CSD) als auch Istanbul Pride werden von unabhängigen zivilgesellschaftlichen Initiativen organisiert. Eine Kooperation würde der Senat befürworten, die Initiative müsste allerdings von den Organisatoren selbst ausgehen. Dies gilt auch für die Kooperation von anderen Vereinen der lsbtti* community in Berlin und Istanbul.

Berlin, den 27. Juli 2015

Michael Müller
Regierender Bürgermeister

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015)

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