Überlange Zulässigkeitsprüfung beim Volksbegehren „Volksentscheid retten!“ – 2. Fortschrittsanfrage

Katalin Gennburg
Katalin Gennburg

1. Seit wann prüft der Senat die materiell-rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens „Volksentscheid retten!“ nach dem „Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid“ (AbstG) und wie weit ist er mit dieser Prüfung gekommen?

Drucksache 18 / 10 037
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE)
vom 10. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2016) und Antwort

Überlange Zulässigkeitsprüfung beim Volksbegehren „Volksentscheid retten!“ – 2. Fortschrittsanfrage

1. Seit wann prüft der Senat die materiell-rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens „Volksentscheid retten!“ nach dem „Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid“ (AbstG) und wie weit ist er mit dieser Prüfung gekommen?
a) Welche Aspekte nach §§ 10 – 16 AbstG sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch in der Prüfung?
b) Wann wird die Prüfung abgeschlossen?
c) Gibt es Ergebnisse der Zulässigkeitsprüfung durch die zuständige Senatsverwaltung (§ 17 (2) AbstG), die über die in der Drucksache 17/19 063 vom 19. September 2016 genannten hinausgehen? Wenn ja, welche?

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