Überlange Zulässigkeitsprüfung beim Volksbegehren „Volksentscheid retten“ – 3. Fortschrittsanfrage

Katalin Gennburg
Katalin Gennburg

Drucksache 18 / 10 285 - Ist die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens

„Volksentscheid retten“, die seit dem 07.07.2016 läuft, inzwischen abgeschlossen, so wie es die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/10037 vom 25.

November 2016 vermuten lässt, in der es heißt: „Die materiell-rechtliche Zulässigkeitsprüfung steht nunmehr vor ihrem Abschluss“, und inwiefern ist der Zeitraum der Prüfung nach Ansicht des Senats mit Artikel 62 Abs. 3 VvB und § 17 AbstG vereinbar, nach denen die Prüfung der materiell-rechtlichen Zulässigkeit eines Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens unverzüglich durchzuführen

und abzuschließen ist?

Drucksache 18 / 10 285

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 19. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2017) und Antwort

Überlange Zulässigkeitsprüfung beim Volksbegehren „Volksentscheid retten“ – 3. Fortschrittsanfrage

1. Ist die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens „Volksentscheid retten“, die seit dem 07.07.2016 läuft, inzwischen abgeschlossen, so wie es die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/10037 vom 25. November 2016 vermuten lässt, in der es heißt: „Die materiell-rechtliche Zulässigkeitsprüfung steht nunmehr vor ihrem Abschluss“, und inwiefern ist der Zeitraum der Prüfung nach Ansicht des Senats mit Artikel 62 Abs. 3 VvB und § 17 AbstG vereinbar, nach denen die Prüfung der materiell-rechtlichen Zulässigkeit eines Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens unverzüglich durchzuführen und abzuschließen ist?

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