Arbeit der Expertenkommission Vergesellschaftung nicht weiter blockieren: Daten über Grundstückseigentümer herausgeben

Elif Eralp, Niklas Schenker
Elif EralpNiklas SchenkerDie Linke im AbgeordnetenhausMieten- und Wohnungspolitik

Die Linksfraktion hat in ihrer Fraktionssitzung am 24. Januar 2023 einen Antrag beschlossen, mit dem der Senat aufgefordert wird, ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin vorzulegen.

Damit soll klargestellt werden, dass ein berechtigtes Interesse an der zur Verfügungstellung von Flurstücks-, Gebäude- und Eigentümerangaben auch in einem öffentlichen Interesse bestehen kann und das die Herausgabe aller Angaben inklusive der Vornahme eines Datenabgleichs möglich ist.

Hintergrund ist, dass sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bisher weigert, angeforderte Daten aus dem Liegenschaftskataster an die Expertenkommission Vergesellschaftung für deren Arbeit weiterzugeben. Sie begründet dies mit einer fehlenden Rechtsgrundlage. Die Expert*innenkommission Vergesellschaftung möchte mit den angeforderten Daten ermitteln, welche und wie viele Wohnungsunternehmen in Berlin über mehr als 3.000 Wohnungen verfügen. Diese Grundstücke sollen nach dem Willen des Volksentscheids vergesellschaftet werden.

Andere Bundesländer verfolgen trotz sehr ähnlicher Rechtslage einen anderen Umgang mit der Herausgabe der Daten aus dem Liegenschaftskataster. Die Zeitung „Welt am Sonntag“ erfragte für eine journalistische Analyse von Immobilieneigentümer*innenstrukturen alle 16 Bundesländer die Herausgabe von Daten. Neun von 16 Bundesländer waren prinzipiell dazu bereit. Dass ein Zugriff auf die gesamten Eigentümer*innendaten möglich sein kann, bewies zuletzt das Land Brandenburg, welches für den Zweck von wissenschaftlichen Studien den gesamten Datensatz für das Bundesland aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung gestellt hat.

Dazu erklären Elif Eralp,Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, und Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion Berlin:

„Wem gehört Berlin?“ ist eine der am häufigsten im Zusammenhang mit Spekulation, Mietpreiseskalation und Verdrängung diskutierten Fragen. Transparenz auf dem Immobilienmarkt ist von hohem öffentlichem Interesse. Deshalb schlagen wir eine Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin vor.

Schon jetzt könnte Senator Geisel wohl die Daten aus dem Liegenschaftskataster an die Expert*innenkommission Vergesellschaftung herausgeben. Das belegen Beispiele aus anderen Bundesländern wie aus Thüringen, Saarland oder Brandenburg. Die Expert*innenkommission wird in ihrer Arbeit blockiert und das muss aufhören. Mit unserem Vorstoß wollen wir schnellstmöglich Rechtssicherheit und Transparenz schaffen, damit einer Herausgabe der Daten aus dem Liegenschaftskataster auch aus Sicht des Senators nichts mehr im Wege stehen kann. Wenn der Senator diese rechtliche Klarstellung braucht, um die Daten herauszugeben, sollten wir sie schnell vornehmen.

Die Expert*innenkommission ist auf die Daten aus dem Liegenschaftskataster angewiesen. Für die Abgabe einer entsprechenden Empfehlung an den Senat muss die Expert*innenkommission ermitteln können, welche privaten Wohnungsunternehmen in Berlin über mehr als 3.000 Wohneinheiten verfügen. Der Senat ist verpflichtet alle Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Expert*innenkommission ihren Untersuchungsauftrag abarbeiten kann.

Unsere vorgeschlagene Gesetzesänderung ist auch hilfreich für die Einrichtung eines Mieten- und Wohnungskatasters. Bisher ist von Seiten des Senats nichts passiert. Das ist enttäuschend.“

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