Weichselstraße 52 und Hermannstraße 123: Vorkaufsrecht ziehen, Mieter:innen schützen

Der Bezirk Neukölln prüft erstmals seit seitdem das Bundesverwaltungsgericht im November 2021 die Vorkaufspraxis der Berliner Bezirke infrage gestellt hatte, die Anwendung des Vorkaufsrechts in der Weichselstraße 52 und in der Hermannstraße 123.

 

Hierzu erklären Elif Eralp, Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Berliner Abgeordnetenhaus, und Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion:

 

“Berlin muss das Vorkaufsrecht anwenden, um die Mieter:innen in der Weichselstraße 52 vor Verdrängung zu schützen. In den wenigen Fällen, in denen das Vorkaufsrecht überhaupt noch in Frage kommt, muss es garantiert ausgeübt werden. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen müssen in die Lage versetzt werden, Wohnungen auf diesem Weg für die Stadt Berlin zurückzugewinnen. Wir fordern die zuständigen Senatoren Christian Gäbler und Stefan Evers auf, die notwendigen Schritte umgehend in die Wege zu leiten. Die notwendigen Mittel dafür, stehen dank des rot-grün-roten Vorgängersenats, bereit.

Es ist sehr zu begrüßen, dass das Bezirksamt Neukölln nach Möglichkeiten sucht, um das Vorkaufsrecht trotz der engen Grenzen anzuwenden. Diese Praxis wünschen wir uns auch in anderen Bezirken. Dafür muss der Senat die Handlungsfähigkeit der Bezirke mit einem Leitfaden unterstützen.

Eine vollständige Wiederherstellung des Vorkaufsrechts ist weiterhin dringend geboten. Leider zeigt sich die Ampel im Bund als mietenpolitischer Totalausfall. Umso stärker müssen Städte wie Berlin den Druck auf den Bund erhöhen.”