Gutachten belegt vollständige Gesetzgebungskompetenz des Landes für den Mietendeckel

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Anlässlich der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, Prof. Dr. Dr. Christoph Schmid und Andreas Gutman zu „Landeskompetenzen für Maßnahmen der Mietpreisregulierung“

erklären der Sprecher für Rechtspolitik der Linksfraktion Berlin, Sebastian Schlüsselburg, und das Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses von Berlin, Gabriele Gottwald:

"Spätestens mit dem jetzt vorliegenden Gutachten steht fest: juristisch bestehen keine ernstzunehmenden Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz der Länder für die öffentlich-rechtliche Preisregulierung von Wohnraummieten. Wir fordern die Opposition und die Vermieterlobby deshalb dazu auf, endlich mit uns eine sachliche Debatte über die Einzelfragen des Gesetzes zu führen. Die Zeit, sich hinter dem plumpen und falschen Argument der Verfassungswidrigkeit zu verstecken, ist vorbei.

Anders als zum Beispiel Prof. Dr. Papier annimmt, bestätigt das Gutachten, dass insbesondere das BGB keine Sperrwirkung gegenüber dem Landesgesetzgeber entfaltet. Das geplante Mietendeckelgesetz ist eine selbständige Sondermaterie des Landesgesetzgebers und genießt im Zweifelsfall als lex specialis Anwendungsvorrang vor dem BGB.

Das Gutachten macht außerdem deutlich, dass sämtliche Regelungen des geplanten Mietendeckels in die Kompetenz des Landes fallen. Sowohl das Mietenmoratorium als auch die Mietobergrenzen sowie die Möglichkeit zur Kappung des Mietzinses sind öffentlich-rechtliches Mietpreisrecht. Mit der Föderalismusreform I hat der Bund seine Gesetzgebungskompetenz dafür freiwillig an die Länder abgegeben. Ihm verbleibt die Gestaltung des privaten Mietvertragsrecht.

Die eigentlich spannende verfassungsrechtliche Frage ist, ob die einzelnen Regelungen des Gesetzes verhältnismäßig sind. Wir gehen davon aus, dass dies durch die zeitliche Befristung, die Herausnahme des Neubaus, die differenzierten Mietobergrenzen, die zulässige Modernisierungsumlage und die übrigen Härtefallklauseln der Fall ist."

Das Gutachten finden Sie auf der Webseite der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

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