Hass und Gewalt politisch bekämpfen

Hakan TaşDie Linke im Abgeordnetenhaus

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die NPD zu verbieten

Der innenpolitische Sprecher Hakan Taş erklärt:

Das Bundesverfassungsgericht hat es heute abgelehnt, die NPD zu verbieten. In seiner Urteilsbegründung hat es aber klargestellt, dass die NPD planvoll und intensiv menschenverachtende Ziele verfolgt und diese mit dem Demokratieprinzip unvereinbar sind. Ein Verbot scheiterte nur, weil das Gericht der NPD keine Chance einräumt, ihre Ziele auch nur ansatzweise zu erreichen. Das Gericht sieht die NPD offenbar als verfassungsfeindlich, aber bedeutungslos an.

Uns war immer klar: Hass und Gewalt muss insbesondere mit politischen und zivilgesellschaftlichen Mitteln bekämpft werden.

Die Linksfraktion wird dies mit unverminderter Anstrengung und allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln weiter tun; ob im Parlament oder auf der Straße. Wir stellen uns dabei nicht nur gegen die NPD, sondern gegen alle, die es darauf anlegen, das demokratische Gesellschaftsgefüge abzuschaffen.

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