Linksfraktion dankt Günther Piening

Hakan TaşDie Linke im Abgeordnetenhaus

Zum Rücktritt des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration

Zum Rücktritt des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration, Günther Piening, erklärt der partizipations- und flüchtlingspolitische Sprecher Hakan Taş:

Es ist bedauerlich, dass Günther Piening zum 30. Juni seine Ausscheiden aus dem Amt erklärt hat. Seit fast neun Jahren Beauftragter für Integration und Migration hat er eine erfolgreiche Tätigkeit vorzuweisen. Er hat das Ansehen dieses Amtes gesteigert und mit seinen Schwerpunkten »Teilhabe und Chancengleichheit« eine zeitgemäße Ausrichtung der Politik ermöglicht. Dafür ist ihm zu danken.

Wenn Günter Piening nun erklärt, die neue rot-schwarze Landesregierung und »bestimmte Differenzen« in der Integrationspolitik hätten eine Rolle bei seiner Entscheidung gespielt, so ist zu fragen, was damit konkret gemeint ist bzw. was in der kurzen Zeit seit Amtsantritt der SPD-CDU-Koalition geschehen ist, dass er einen so schwerwiegenden Schritt unternimmt.

Hier ist die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, in der Pflicht, die Öffentlichkeit aufzuklären. Mit einer Danksagung an Herrn Piening kann sich die Senatorin nicht aus der Verantwortung stehlen. Nun steht die Senatorin ohne eine/n Beauftragte/n für Integration und Migration und ohne einen Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen da, weil die Wahl der Migrantenvertreter/innen Anfang Mai wiederholt werden muss. Das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz verlangt vor der Ernennung der/des Beauftragte/n für Integration und Migration, den Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen zu hören (§ 5 Absatz 1).

Wir erwarten von der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen die Wahlen zum Beirat für Integrations- und Migrationsfragen die Ausschreibung und das Auswahlverfahren für die/den neuen Beauftragte/n für Integration und Migration zeitlich so zu gestalten, dass eine hochwertiges Verfahren unter Beachtung der Beteiligungsrechte des Beirates möglich werden.

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