Morddrohungen gegen Imamin Seyran Ateş nicht hinnehmbar

Grundrecht auf Religionsfreiheit akzeptieren

Der Sprecher für Inneres und Partizipation Hakan Taş erklärt:

Die Morddrohungen gegen die Imamin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, Seyran Ateş, sind nicht hinnehmbar. Hier geht es um das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Dazu gehört auch, die Religion – selbstverständlich im Rahmen der grundgesetzlichen Normen – zu interpretieren und zu praktizieren.

Sicherlich kann das unterschiedlich bewertet werden, aber Verleumdungen, gar Drohungen sind absolut inakzeptabel. Die Sicherheitsbehörden sind jetzt gefordert, dahinterstehende Organisationen und Personen zu ermitteln und gegen diese vorzugehen.

Die muslimischen Verbände sind aufgefordert, Anfeindungen jeglicher Art gegen die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee zurückzuweisen und die Legitimität der Moschee anzuerkennen.

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