Taser-Einsatz bei der Polizei

Hakan Taş

Der Einsatz von Tasern kann für gesundheitlich angeschlagene Menschen tödlich enden. Das haben wir heute auch mehrfach gehört. Aus diesem Grund bedarf dieses Thema einer eingehenden Evaluation, welche die Folgen dieses Einsatzmittels klar definiert.

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Aus dem Vorab-Wortprotokoll

7. Sitzung, 9. März 2017

lfd. Nr. 9:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)

Antrag der AfD-Fraktion
Drucksache 18/0179

 

Hakan Taş (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Der Einsatz von Tasern kann für gesundheitlich angeschlagene Menschen tödlich enden. Das haben wir heute auch mehrfach gehört. Aus diesem Grund bedarf dieses Thema einer eingehenden Evaluation, welche die Folgen dieses Einsatzmittels klar definiert.

Eine Erleichterung des Einsatzes von Tasern, wie es die AfD in ihrem Antrag fordert, ist undenkbar. Das Recht auf die körperliche Unversehrtheit ist ein enorm hohes Gut, das wir achten und schützen wollen. Deshalb kann dieser Antrag nicht unterstützt werden. Seit dem 6. Februar 2017 werden in Berlin die Elektroschockdistanzwaffen von 20 Beamten im Streifendienst getestet. Der Einsatz erfolgt zunächst in zwei Einsatzbereichen. Er läutet eine dreijährige Testphase der bei dem SEK bereits gebräuchlichen Waffe ein. Nach Ende des Testlaufs soll entschieden werden, ob der Taser zur Standardausrüstung der Berliner Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gehören soll oder nicht.

In dieser Testphase wollen wir die ungeklärten Fragen bezüglich des Einsatzes von Tasern klären. Zunächst einmal stehen die Taser in den Anwendungsbedingungen Schusswaffen gleich. Auch wenn sich der Einsatz des Tasers auf den Blick viel harmloser darstellt als eine Schusswaffe, ist diese Gleichsetzung begründet, weil es noch nicht sicher ist, dass die Folgen nachweislich geringer sind als die des Schusswaffengebrauchs. Man denke an die vielen Todesfälle in den USA, aber auch in Kanada.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Herr Taş, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dregger?

Hakan Taş (LINKE):

Nein,

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Es gibt eine weitere Zwischenfrage. 

Hakan Taş (LINKE):

Auch keine weiteren Zwischenfragen! – Der Einsatz von Tasern stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und bedarf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage. In Berlin ist es noch nicht endgültig entschieden, inwiefern Taser in Zukunft eingesetzt werden. Wir werden die genannten Modellprojekte kritisch und aufmerksam begleiten und die Ergebnisse gemeinsam evaluieren. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

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