Umstände des Todesschusses in Marzahn werfen Fragen auf

Rechtliche Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch fraglich

Der innenpolitische Sprecher Hakan Taş erklärt:

Der tödliche Vorfall bei einem Polizeieinsatz in Marzahn wirft viele Fragen auf. Er muss umgehend und umfassend aufgeklärt werden.

Geschossen werden darf nur, wenn die flüchtende Person bewaffnet ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Nach den bisherigen Darstellungen ist auch nicht erkennbar, inwieweit Leib und Leben der beteiligten Beamten oder anderer Personen bedroht waren. Es ist deshalb fraglich, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch gegeben waren.

Die Häufung derartiger Fälle in letzter Zeit sowie die desaströse Situation in Sachen Schießtraining bei der Berliner Polizei sind Anlass zur Sorge.

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