Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag wird eingesetzt

Die Koalition hat sich dazu entschlossen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu unterstützen, als der Sonderermittler Bruno Jost zweifelsfrei feststellen konnte, dass in Berlin – das sagen wir einmal ganz neutral – große Fehler gemacht wurden.

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12. Sitzung, 23. Juni 2017

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP
Drucksache 18/0392

 

Hakan Taş (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Terroranschlag am Breitscheidplatz war eine Tragödie. Wir erinnern auch heute noch einmal an die Opfer des Verbrechens und wünschen den Angehörigen Kraft und Durchhaltevermögen. Die Koalition hat sich dazu entschlossen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu unterstützen, als der Sonderermittler Bruno Jost zweifelsfrei feststellen konnte, dass in Berlin – das sagen wir einmal ganz neutral – große Fehler gemacht wurden. Der eigentliche Plan, mindestens den Zwischenbericht abzuwarten, wurde durch die Geschehnisse, durch die Geschwindigkeit der Ermittlungen und die Tragweite der Entdeckungen überholt.

Die ersten Erkenntnisse des Sonderermittlers haben eine Menge Fragen aufgeworfen, die nunmehr durch den angestrebten Untersuchungsausschuss zu klären sind. Um mögliche Versäumnisse vor dem Attentat zu vertuschen und, um vielleicht noch einen weiteren Punkt zu nennen, welche organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen sind, um zukünftig ähnliche Vorgänge und Verfahrensversagen auch zu vermeiden, gibt es einige andere Punkte, die heute auch schon mehrfach genannt wurden. An der Stelle möchte ich nicht überziehen.

Der Sonderermittler wird mit seinen Berichten wichtige Arbeit als Grundlage auch für den Untersuchungsausschuss, für uns alle, liefern, möglichweise sogar wesentlich schneller, als dies ein Parlamentsausschuss schaffen kann. An der Stelle möchte ich jetzt schon vielen Dank an Herrn Jost für seine wichtige und wertvolle Arbeit sagen. Nach Abschluss der Untersuchungen müssen die selbstverständlich notwendigen gesetzgeberischen Konsequenzen, gegebenenfalls auch persönliche Konsequenzen, gezogen werden. Zudem muss die Verwaltung imstande sein und dazu gebracht werden, etwaige erforderliche Reformen dann auch im Rahmen des praktischen Verwaltungshandelns umzusetzen. Ziel dieses Untersuchungsausschusses ist es nicht, Schuldzuweisungen zu artikulieren. Darauf ist Frank Zimmermann auch eingegangen. Das vordringliche Ziel ist es, so gut wie möglich nachzuvollziehen, was passiert ist und warum dies passieren konnte. Wer wusste wann was, und welche Handlungen wurden daraus abgeleitet? Entsprachen die ergriffenen oder nicht ergriffenen Maßnahmen dem zum damaligen Zeitpunkt gültigen Regelwerk? Ziel ist es auch – hier ist der Unterschied zum Sonderermittler, denke ich –, diese Erkenntnisse politisch zu bewerten. Fehleinschätzungen gehören zum politischen Alltag. Sie sind menschlich und können passieren. Sollten jedoch Verfehlungen größerer Art oder gar Aktenmanipulation und Ähnliches festgestellt werden, müssen selbstverständlich auch dienst- und strafrechtliche Konsequenzen folgen. Wir sind es den Opfern und ihren Angehörigen durchaus schuldig, alle Hintergründe und mögliches Versagen von Sicherheitsbehörden lückenlos aufzuklären und dafür zu sorgen, dass sich so etwas nie wiederholt. Dementsprechend wird die Linksfraktion konstruktiv, sachorientiert, aber auch beherzt und hartnäckig darum kämpfen, auch die letzten Details in diesem Fall ans Tageslicht zu bringen. Ich möchte mich an der Stelle für die gute Zusammenarbeit bei allen anderen vier Fraktionen bedanken.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

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