Debatte zu Gesundheitsgefährdung in Shisha-Bars

28. Sitzung, 14. Juni

Harald Gindra (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gesundheitsdiskussion ist ja jetzt ein bisschen ausgeufert. Ich möchte auf den Antrag zurückkommen, der an sich eine ganz konkrete Sache vorschlägt. Wir kommen jetzt zu einem der drängendsten Probleme der Stadt, nach Arbeitsmarkt, Flughafen, Bädern und Bibliotheken also zu den Shisha-Bars.

Erstens: Ja, es ist nicht auszuschließen, dass Gesundheitsgefahren für Personal und Gäste in Shisha-Bars entstehen. – Zweitens: Es ist zu hoffen, dass diese Informationen zu den Betroffenen durchdringen.  Entsprechende Presseartikel sind ja auch schon veröffentlicht worden. Man kann in den Ausschüssen diskutieren, was der Senat vielleicht zur Unterstützung und im Zusammenhang mit Informationen zum Tabakkonsum noch erweitern kann.

Drittens habe ich starke Zweifel, ob neue Regulierungen und Genehmigungsverfahren nötig sind. Das kann auch in den Ausschüssen fachlich weiter erörtert werden. Meines Wissens hat ja zu diesem Rauchverbot damals auch ein Gerichtsentscheid geklärt, was sozusagen die Shisha-Bars im Konkreten betrifft. Also wenn klar ist, dass dort keine Jugendlichen rein sollen, dass kein Alkohol dort ausgeschenkt wird und dass dort kein Essen angeboten wird, gab es jedenfalls damals im Zusammenhang mit den Nichtraucherregelungen ein entsprechendes Urteil. Das kann man sich auch noch mal wieder ansehen in den Ausschussdiskussionen.

Ich vermute, dass die Vermeidung von Gefahren eine Frage von Information und vor allen Dingen stärkerer Kontrolle sein wird. Dazu müssen die Bezirksämter und Ordnungsämter höhere Aufmerksamkeit zeigen. An sich legt ja der Antrag das selbst nahe, weil er mit der Begründung anfängt, dass die AfD aufgewacht ist, nachdem eine Pressemitteilung des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg bei einer entsprechenden Kontrollaufgabe offenbar genau diese Sachen erst mal festgestellt, also im Prinzip ist es doch möglich, entsprechenden Sachen nachzugehen und auch zu ahnden. Dafür gibt es ja Regelungen zu Luftgrenzwerten und sonst was in diesen Arbeitsstätten. Es gibt Regelungen, dass das Personal und auch Gäste halt nicht gefährdet werden.

Bei der antragstellenden Partei kann man vermuten, dass sie Gesundheitsgefährdung in bestimmten Einrichtungen problematisieren will. In dieser Stadt gibt es viele verschiedene Arbeitsstätten, wo Gefährdungen durch Stoffe in der Luft entstehen können. Dazu gibt es die rechtlichen Grenzwerte, Arbeitsschutz, Jugendschutz. Bei all diesen gilt, es ist eine Frage, wie Hinweise verarbeitet werden, wie entsprechende Kontrollen dort gemacht werden.

Sechstens: Die AfD verschärft die Gefährdung von Leib und Leben in Shisha-Bars.

Wer die Debatte im Haushaltsausschuss des Bundestages zur Anschaffung von Kampfdrohnen verfolgt, die jetzt milliardenschwer angeschafft werden sollen, nur die AfD hat vertreten, die müssten von Anfang an bewaffnet angeschafft werden, mache ich mir große Sorgen um Leib und Leben in afghanischen Shisha-Bars.

Insofern kann ich nur sagen: Sie haben das richtige Thema aufgeworfen, aber im falschen Land.

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