70 Jahre Luftbrücke würdig gedenken

40. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 4. April 2019

Harald Wolf (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der 70. Jahrestag des Endes der Blockade und der erfolgreichen Luftbrücke ist ein wichtiges Datum in der Berliner Geschichte, und dieses Datum muss angemessen und würdig begangen werden. Ich stimme dem Kollegen Friederici zu: Ein Überflug über das Brandenburger Tor reicht nicht aus, sondern es muss in der Tat eine Veranstaltung zu diesem Anlass geben – das ist es, was die CDU beantragt, und das ist es, was der Senat schon längst beschlossen hat.

Denn am 12. Mai, dem entsprechenden Datum des Endes der Luftbrücke wird es eine große Veranstaltung am ehemaligen Flughafen Tempelhof mit über 50 000 Gäs­ten, mit einer Ausstellung, mit einer Videoinstallation, mit Zeitzeugen, mit eingeladenen Veteranen, unter Beteiligung der Alliierten, die damals die Luftbrücke unterstützt haben, geben. Das ist, finde ich, eine angemessene Würdigung dieses Tages, und das ist ein Umgang mit der wechselvollen Geschichte, nämlich zu erinnern, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen, nicht eine Flugshow als Event, sondern eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Geschichte. Das ist eine angemessene Würdigung!

– Herr Friederici! Das, was Sie gesagt haben, war durchaus ehrenwert, aber in Ihrem Antrag kann ich davon nur eine lapidare Feststellung finden: Es soll eine Veranstaltung stattfinden, die – wie gesagt – schon stattfindet, und dann sind Sie bei dem Thema Rosinenbomber und dass die landen sollen. Und Sie sagen: Die dürfen in Wiesbaden-Erbenheim landen, die dürfen in Faßberg landen – was übrigens beides funktionsfähige Flughäfen sind, die gegenwärtig in Betrieb sind –,

[Heiko Melzer (CDU): Die können auch
 den BER nehmen!]

die dürfen in Schönhagen auf dem Flugplatz landen – auch ein zugelassener Flugplatz. Nur: Die Flughäfen Tempelhof und Gatow, die Sie vorschlagen, sind keine Flughäfen mehr. Sie sind entwidmet, und Tempelhof ist eine Freizeit- und Erholungsfläche.

Nun hat die AfD festgestellt, dass es die Möglichkeit einer sogenannten Außengenehmigung gibt. Eine solche Außengenehmigung ist aber keine einfache Geschichte. Dazu müssten diejenigen, die das wollen, einen Antrag stellen. Ein derartiger Antrag liegt nicht vor. Ein solcher Antrag muss ein konkretes Veranstaltungskonzept beinhalten. In einem solchen Genehmigungsverfahren, das nach Recht und Gesetz durchgeführt werden muss, muss eine Vielzahl von Themen geprüft werden: Sicherheitsthemen, Umweltbelastung etc., etc., etc.

Das sind alles Fragen, die in einem rechtsförmigen Verfahren geprüft werden, und ich sage: Das Parlament von Berlin ist nicht die Obere Luftfahrtbehörde und nicht die Genehmigungsbehörde. Deshalb wird der Antrag, wenn er gestellt wird, von der Behörde geprüft und beschieden werden. Dazu hat das Parlament nichts zu sagen. Wozu das Parlament etwas zu sagen hat, ist, dass es sich dafür einsetzt, und daran arbeitet ja schon der Senat, und da liegt auch das Konzept vor, dass es eine angemessene und würdige Gedenkveranstaltung gibt.

Das ist das, was stattfindet, und insofern haben sich die Anträge von CDU und FDP erledigt. Ich sage noch einmal: Nicht eine Flugschau ist das Entscheidende, sondern die Erinnerung, die Auseinandersetzung mit diesem einschneidenden Ereignis in der Berliner Geschichte und mit der wechselvollen Vergangenheit unserer Stadt. Das ist an diesem Tag angemessen, und darum muss es gehen!

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