E-Tretroller: Für echten Fußgänger*innen-Schutz

41. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 9. Mai 2019

Harald Wolf (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! So ganz gegenstandslos war der Antrag nicht, denn so lange ist die Einsicht beim Bundesverkehrsminister noch nicht eingekehrt. Es war auch nicht die höhere Einsicht des Bundesverkehrsministers, sondern es war insbesondere der Druck der Landesverkehrsminister und der Länder, der verhindert hat, dass der Unsinn, der in dieser Verordnung zunächst stand und auch vom Verkehrsminister verteidigt wurde, jetzt zurückgenommen werden musste. Ich kann mich erinnern, vor wenigen Tagen ein Interview mit dem Bundesverkehrsminister gehört zu haben, in dem er sich bedauernd darüber geäußert hat, dass er dem Begehren der Länderverkehrsminister und dem Druck nachgeben musste – denn eigentlich hat er etwas anderes vorgehabt. – An dieser Stelle können wir sagen: Besten Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus den Landesverkehrsministerien, die es verhindert haben, dass wir ein zusätzliches Verkehrsrisiko auf den Fußwegen bekommen haben!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

Es ist richtig: Elektrokleinfahrzeuge können – möglicherweise – einen Beitrag zur Verkehrswende leisten, wobei ich sage: wahrscheinlich nur einen bescheidenden Beitrag. Denn sie schaffen die Möglichkeit, dass man beispielsweise bei der Nutzung des ÖPNV ein solches Kleinstfahrzeug einklappt und mitnimmt und sich dann die letzte Meile damit fortbewegen kann. Das ist eine Möglichkeit; insofern sollte es zugelassen werden. Allerdings ist klar: Wenn man ein neues Fahrzeug zulässt, muss es auch Regeln geben – genau das wurde jetzt mit dieser Verordnung versucht –; technische Anforderungen müssen ebenso geklärt werden wie die Fragen hinsichtlich einer Versicherungspflicht. Deshalb ist es auch völlig klar, dass diese Fahrzeuge nicht auf Fußwegen fahren können und dürfen, denn das sind Schutzräume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass es dort, wo diese Fahrzeuge auf Fußwegen zugelassen waren, vermehrt zu Unfällen und Verletzungen gekommen ist. Deshalb ist es gut, dass das jetzt beendet wurde.

Es macht aber auch noch etwas anderes klar: Wenn man sich heute auf den Berliner Straßen umsieht, stellt man fest, dass die Radinfrastruktur – das wissen wir seit geraumer Zeit – an ihren Grenzen angekommen ist. Mittlerweile haben wir bei den Fahrradfahrern auf bestimmten Strecken Staus vor Ampeln und dergleichen, weil mittlerweile zig Fahrradfahrer unterwegs sind, was positiv ist, aber auch zeigt, dass die Infrastruktur dringend ausgebaut werden muss. Wenn jetzt hier mit Elektrokleinstfahrzeugen noch ein neuer Fahrzeugtyp für die Fahrradwege zugelassen wird, dann heißt das nur umso dringlicher, dass wir hier vorankommen müssen mit dem Ausbau der Fahrradinfrastruktur, damit für alle Verkehrsteilnehmer zügiges und sicheres Fortkommen möglich ist, und nicht zusätzliches Chaos durch die Zulassung eines neues Fahrzeugtyps entsteht. Deshalb: Ausbau der Infrastruktur – das ist das Gebot der Stunde! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

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