Anpassung der Besoldung richtiger und wichtiger Schritt

Hendrikje Klein

45. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 29. August 2019

Priorität der Fraktion Die Linke

Tagesordnungspunkt 6

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2019/2020)

Hendrikje Klein (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Goiny, hallo! Die Beratung der vorliegenden Vorlage zur Beschlussfassung im Hauptausschuss in der vergangenen Woche hat gezeigt, dass in diesem Haus offensichtlich niemand mehr davon überzeugt werden muss, dass die Besoldungsanpassungen 2019 und 2020 ein wichtiger und richtiger Schritt sind, um den Rückstand in der Berliner Besoldung schrittweise aufzuholen. Deshalb muss ich die Vorlage heute nicht noch einmal, wie vor zwei Wochen, erklären. Ich kann mich darauf beschränken, Anmerkungen zu Argumentationslinien der Opposition zu machen, die uns in der vergangenen Wochen immer wieder begegnet sind.

Zumindest die Kollegen der CDU bestreiten nicht mehr wie noch vor zwei Jahren, dass die Koalition ihr für diese Legislaturperiode formuliertes Ziel – die Angleichung der Berliner Besoldung an den Durchschnitt der anderen Länder – erreichen wird. Die Argumentation lautet nun: Ja, ja, dieses Ziel erreicht ihr, aber das liegt nur daran, dass das Ziel nicht ambitioniert genug ist; das ist alles viel zu wenig. – Falls Kollege Goiny wie gestern im Hauptausschuss in seiner Rede nachher behauptet, dass man das Erreichen des Ziels nie infrage gestellt hat, darf ich aus seiner Rede zum Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung am 22. Juni 2017 erinnern. Damals haben Sie gesagt – ich darf zitieren:

Ich bin mal sehr gespannt, wie Sie dieses Versprechen, das Sie gegeben haben, diesen Besoldungsrückstand bis zum Schnitt der Länderbesoldung in diese Wahlperiode abzubauen, denn dann erreichen wollen.

Und jetzt, wo Sie wissen, dass wir das Ziel erreichen werden, setzen Sie die Latte einfach höher. Das können Sie machen.

Aber ist es wirklich wenig, was wir am Ende der Wahlperiode erreichen werden? – Hier mal ein Beispiel: Eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 4, Endstufe, beispielsweise eine Justizhauptwachmeisterin, hatte 2016 eine Jahresbruttobesoldung von 26 491 Euro. Am Ende des Jahres 2021 werden es mindestens 32 902 Euro sein. Das ist eine Steigerung von 24,2 Pro­zent.

Ich spreche von mindestens, weil die Besoldungsanpassung 2021 noch einmal feinjustiert werden soll. In der Besoldungsgruppe A 8, beispielsweise bei einer Polizeiobermeisterin, wird die Jahresbruttobesoldung von 33 871 Euro auf 41 450 Euro angewachsen sein. Das ist eine Steigerung um 22,4 Prozent.

In allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung wird es einen Anstieg von mehr als 20 Prozent gegeben haben und in den niedrigen Besoldungsgruppen wird er stärker ausfallen als in den höheren. Manche oder mancher wird sich jetzt vielleicht fragen, wie man in fünf Jahren ein Wachstum von mehr als 20 Prozent erreichen kann, wo doch nur in zwei Jahren die 4-Prozent-Marke überschritten wurde. Das Geheimnis ist schnell gelüftet: Neben den linearen Anpassungen Jahr für Jahr wird seit 2018 der Zeitpunkt des Wirksamwerdens vorgezogen. Auch das wirkt natürlich auf die Jahresbruttobesoldung.

Damit bin ich bei meiner nächsten Anmerkung. Die Oppositionsparteien haben die jeweiligen Zeitpunkte der Besoldungsanpassung gerne als unbegründet oder willkürlich bezeichnet. – Ich will Ihnen da gerne weiterhelfen: In der Koalitionsvereinbarung haben sich die den Senat tragenden Parteien darauf verständigt, dass es einen stetigen Prozess der Annäherung an den Durchschnitt der Besoldung der anderen Länder geben soll. Genauso haben wir es in den Haushalten verankert.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schlömer?

Hendrikje Klein (LINKE):

Nein, danke!

[Ein Mobiltelefon klingelt.]

– Entschuldigung! Wir reden nachher.

[Allgemeine Heiterkeit]

Im Jahr 2018 wurde vom August auf den Juni vorgezogen, in diesem Jahr auf den April, im nächsten Jahr auf den Februar und im Jahr 2021 auf den Januar. Damit haben wir auch hier der Durchschnitt der anderen Bundesländer erreicht, denn im Jahr 2021 werden nur noch das Saarland und Niedersachsen nicht im Januar anpassen. Natürlich hätte man sich auch einen anderen Anpassungspfad vorstellen können. Um es einmal zugespitzt zu formulieren: Wenn wir bis 2020 beim August geblieben und erst 2021 auf den Januar gesprungen wären, hätte das an dem Erreichen des Ziels für diese Legislaturperiode nichts geändert. Von Stetigkeit hätte man dann aber kaum reden können.

Damit bin ich bei meiner dritten Anmerkung angelangt. Immer wieder wird behauptet, dass das Wirksamwerden der Anpassung erst im April den Zuschlag von 1,1 Pro­zentpunkten auf den TdL-Abschluss auffressen oder zumindest abschmelzen würde. – Auch das ist Unsinn. Das Argument würde nur dann zutreffen, wenn wir im Jahr 2018 schon im Januar die Besoldung angepasst hätten und in diesem Jahr auf den April zurückgefallen wären. – Aber bekanntlich verhält es sich anders. Im Jahr 2018 waren wir im Juni, und so führte das Vorziehen um zwei Monate dazu, dass die Jahresbruttobesoldung im Jahr 2019 für alle Besoldungsgruppen um mehr als 4,3 Prozentpunkte über der Jahresbruttobesoldung des vergangenen Jahres liegen wird.

Ich will es noch einmal aussprechen: Das für diese Wahlperiode formulierte Ziel – das Erreichen des Durchschnitts der anderen Länder – kann nicht das letzte Ziel sein. Diese Stadt ist nicht nur Durchschnitt.

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