Kein Interesse: Leitlinien für Bürgerbeteiligung finden keine Anwendung

Initiiert durch die damalige linke Stadtentwicklungssenatorin, Katrin Lompscher, getragen durch die drei Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Linke, wurden in einem partizipativen Prozess Leitlinien für Bürgerbeteiligung entwickelt. Der schwarz-rote Senat weigert sich jedoch, dieses zutiefst demokratische Instrument anzuwenden. Ein Großteil der auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin in der Verantwortung der Hauptverwaltungen vorgestellten Vorhaben enthalten kein Angebot zur Beteiligung. Informationen fehlen, sind veraltet oder gar irreführend. Zudem werden nun die Mittel für bezirkliche Anlaufstellen gekürzt und dringend notwendige Ausschreibungen für den Beirat Bürgerbeteiligung verzögert. Angesichts dieser Situation hatte die Linksfraktion die Sprecher:innen des Beirats eingeladen, über die aktuelle Diskussion diskutiert und anliegenden Beschluss gefasst.

 

Dazu erklärt die Sprecherin für Bürger:innenbeteiligung , Hendrikje Klein:  

 

„Der Senat hat kein Interesse die Menschen dieser Stadt tatsächlich an Entscheidungen zu beteiligen. Dabei wären alle Instrumente für die Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung startklar. Der Umgang mit den ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern im Beteiligungsbeirat und die Nichtanwendung der bestehenden Beteiligungsinstrumente sind beschämend. Das schadet der Demokratie und dem Zusammenhalt in der Stadt.

Es darf keine Kürzung der Mittel für bezirkliche Anlaufstellen geben. Es muss eine aktuelle und aussagekräftige Vorhabenliste geben, mit der die Bürger:innen etwas anfangen können, so dass alle wissen, was in der Stadt passiert und wie sie sich beteiligen können. Die Möglichkeit der Beteiligung muss aktiv und möglichst vielen Menschen bekannt gemacht werden. Der Beteiligungsbeirat darf in seinen Zuständigkeiten nicht beschränkt werden und muss sich stattdessen auch mit konkreten Beteiligungsprozessen befassen können. Die Ausschreibung für den turnusmäßigen Wechsel der Mitglieder des Beirats darf nicht länger verzögert werden.“