Pensionierte Beamt:innen für Versorgung Geflüchteter gewinnen
Für die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine braucht Berlin schnell qualifiziertes Personal. Wir wollen pensionierte Beamt:innen mit ihren Erfahrungen dafür gewinnen. Mit der Gesetzesänderung, schaffen wir dafür Anreize. "Auf die Erfahrung pensionierter Beamtinnen zurückgreifen zu können, ist natürlich sehr hilfreich, und ich danke allen, die dabei unterstützen." sagt die Sprecherin für Personal und Verwaltung Hendrikje Klein.
13. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 09.06.2022
Zu "Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes" zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU und der Fraktion Die Linke
Drucksache 19/0293 (pdf)
Hendrikje Klein (LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bitte nicht gehen, es bleibt weiter spannend!
Das hier heute in zweiter Lesung vorliegende Gesetz verfolgt zwei Anliegen. Erstens: Mit dieser Gesetzesänderung wird die Hinzuverdienstgrenze für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand, die seit mehr als 20 Jahren bei 325 Euro liegt, auf 525 Euro angehoben. Als der Betrag 1999 eingeführt wurde, entsprach er jenem Betrag, bis zu dem geringfügige Beschäftigungsverhältnisse entlohnt werden konnten. Das sind die sogenannten Minijobs. Seitdem wurde dieser Betrag für Bundesbeamtinnen und -beamte mehrfach angehoben, in Berlin interessanterweise nicht. Auch die Hinzuverdienstgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 6 300 Euro jährlich, also 525 Euro monatlich. Minijobs sind derzeit allerdings noch bei 450 Euro monatlich begrenzt, sollen aber ab dem 1. Oktober im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro auf 520 Euro steigen.
Mit diesem Gesetz werden also die Berliner Ruhestandsbeamtinnen und -beamten hinsichtlich ihrer Hinzuverdienstmöglichkeiten den Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Rentenversicherung und den Ruhe standsbeamtinnen und -beamten des Bundes gleichgestellt.
Dieser Teil des Vier-Parteienantrags, gemeinsam mit der CDU-Fraktion, geht auf eine Anregung der CDU zurück, die einen Antrag zur Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im Ruhestand eingebracht hatte. Der Antrag war in der Sache in Ordnung, griff aber zu kurz, da er ausschließlich auf einen Personenkreis fokussiert war, nämlich auf die Ruhestandsbeamtinnen und -beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand versetzt wurden.
Wenn ich die CDU aber richtig verstanden habe, war das von Ihnen gar nicht so tendiert. Die Hinzuverdienstgrenze findet schließlich auch in anderen Versorgungsregelungen Anwendung. Der jetzt vorliegende Antrag sorgt für eine solche Versorgungsgerechtigkeit für alle betroffenen Personengruppen.
Sprich: Alle Berliner Ruhestandsbeamtinnen und -beamte können dann 525 Euro monatlich nebenbei hinzuverdienen, ohne dass ihnen etwas von der Pension abgezogen wird. Sie können natürlich auch mehr verdienen, dann wird ihnen aber auch etwas abgezogen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir als Linke Kritik an dem System Minijobs haben. Minijobberinnen und -jobber werden zu einem gewissen Teil auch ausgenutzt. Der gewünschte Sprung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist leider meistens nicht der Fall, außerdem fehlen ihnen wertvolle Rentenpunkte, sodass Altersarmut droht. Das betrifft vor allem Frauen. Wir wollen hiermit die Erfahrung der pensionierten Beamtinnen und Beamten gewinnen, manche wollen noch weiter arbeiten oder temporär aushelfen. Ich stelle hiermit noch einmal klar: Die Linksfraktion hat nicht das Ziel, mit dieser Regelung die Pension aufzubessern, weil es zum Leben nicht reicht. Wir treten weiterhin dafür ein, dass Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre gut von ihren Renten bzw. Versorgungsleistungen leben können.
Die geplante Gesetzesänderung hat auch noch einen zweiten Teil: Aufgrund der Dynamik der Ukraine-Krise schlagen wir vor, dem hohen Bedarf an Personal für die schnelle Registrierung, Unterbringung und Unterstützung der Geflüchteten auch mit einer Teillösung durch dieses Gesetz zu entsprechen. Das bedeutet, dass Einkommen, das für eine solche Tätigkeit bezogen wird, dann nicht auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird. Eine wortgleiche Regelung gab es bereits 2016 infolge des gestiegenen Zugangs von Geflüchteten aufgrund des Krieges in Syrien; die Regelung war allerdings am 1. Januar 2019 außer Kraft getreten. Auf die Erfahrung pensionierter Beamtinnen zurückgreifen zu können, ist natürlich sehr hilfreich, und ich danke allen, die dabei unterstützen.