Quelle: rbb-online.de

8. März: Berlin braucht einen Aktionsplan gegen Gewalt gegen Frauen

FrauenpolitikInes Schmidt

"Wer die Ermordung von Frauen als Beziehungstat, als Familientragödie, als Eifersuchtsdrama oder Ehrenmord bezeichnet, verharmlost die Morde und trägt dazu bei, den Grund für die Ermordung der Beziehung, der Familie oder der Herkunft zuzuschreiben und damit quasi zu entschuldigen.", sagt Ines Schmidt.

55. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 5. März 2020

Aktuelle Stunde

Ines Schmidt (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Zahlen sind erschreckend und für mich nicht mehr nachvollziehbar. Schläge statt Geborgenheit, Mord statt Familienglück. Fast jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau ermordet. Jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Jährlich gibt es etwa 600 versuchte Tötungen an Frauen und Mädchen. 2018 wurden insgesamt 140 755 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon waren 114 393 Opfer weiblich und 26 240 Opfer männlich. 122 Frauen haben es nicht überlebt.

Seit Beginn dieses Jahres wurden bereits 24 Frauen in Deutschland von ihren Ex-Partnern oder von Familienangehörigen getötet. Erst in der letzten Woche wurde eine Frau mit ihrer neunjährigen Tochter in Marzahn getötet. Ist es eine Beziehungstat, oder ist es Frauenmord? – Frauen werden ermordet oder misshandelt, weil sie Frauen sind. Sie werden ermordet oder misshandelt, weil Männer glauben, dass sie das Recht dazu haben. Sie werden ermordet oder misshandelt, weil sie ihr Recht auf ein eigenes Leben umsetzen wollen. Frauen werden ermordet oder misshandelt, weil sie sich trennen wollen oder weil Männer ihren Frust, ihren Hass und ihre Wut an Frauen und Mädchen auslassen oder weil sie einfach nur Macht demonstrieren wollen. Es betrifft Männer, egal ob deutscher oder ausländischer Herkunft, es zieht sich wie ein roter Faden durch alle Gesellschaftsschichten.

Wer die Ermordung von Frauen als Beziehungstat, als Familientragödie, als Eifersuchtsdrama oder Ehrenmord bezeichnet, verharmlost die Morde und trägt dazu bei, den Grund für die Ermordung der Beziehung, der Familie oder der Herkunft zuzuschreiben und damit quasi zu entschuldigen.

Unser Strafrechtssystem unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Ein Mörder ist nach dieser Definition, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus sonstigen niederen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen tötet. Morde an Frauen werden aber häufig als Totschlag eingestuft. Das heißt, der Täter ist kein Mörder. Wir alle sollten dafür eintreten, dass die Ermordung von Frauen als Frauenmord bezeichnet wird, denn mit dem Wort Frauenmord wird deutlich: Frauen werden aufgrund ihres Geschlechts ermordet.

Der Schaden und das Leid für Frauen und deren Kinder und Familien sind unermesslich. Aber auch der ökonomische Schaden durch die Gewalt an Frauen ist riesig. Er wird in Deutschland auf 3,8 Milliarden Euro jährlich beziffert. Das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen wird trotz der erschreckend hohen Zahl von Politik und Gesellschaft immer noch zu wenig ernst genommen oder gar verharmlost. Dabei ist es ein Phänomen, für das es Gründe gibt – tradierte Rollenmuster mit immer noch vorherrschenden männlichen Dominanz- und Besitzansprüchen.

Unsere Forderungen sind daher – erstens – ein angemessenes strafrechtliches Vorgehen gegen Frauenmorde und die Ausschöpfung des vollen Strafmaßes. Zweitens: die Umsetzung und Anwendung der Istanbul-Konvention. Drittens müssen mehr finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Viertens: Es müssen mehr Bereiche beleuchtet werden. Dazu gehören die digitale Gewalt an Frauen, Gewalt an behinderten Frauen, Gewalt an LGBTQ und geflüchteten Frauen.

Fünftens: Wie von vielen schon gefordert, braucht es eine verbesserte bundesweite Erhebung von Daten zu Gewalt an Frauen, um das Ausmaß und die Folgen von häuslicher Gewalt deutlich zu machen. Sechstens: Es braucht eine gründliche Erforschung von Gewaltpotenzialen in Familien und Partnerschaften, um gezielt gegen Männergewalt vorgehen zu können. Siebtens: eine angemessene Förderung der Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt. Achtens: Nötig ist die bundesweite Finanzierung von Täterarbeit. Neuntens: Es braucht die richtige Benennung in der medialen Berichterstattung durch die Verwendung des Begriffs Frauenmord.

Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention gibt es jetzt ein rechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen. Das Neue an der Istanbul-Konvention ist: Sie legt einen noch viel weitreichenderen Begriff der Gewalt zugrunde, dem ich mich zu gerne anschließe. Auch subtile psychische Gewalt, die geistige Unterwerfung, Beleidigung und das systematische Zerstören von Selbstbewusstsein gehören dazu. Aber auch relativ neue Phänomene wie digitale Gewalt werden ausdrücklich in der Konvention mit bedacht. Außerdem werden komplette besonders verletzliche Personengruppen wie Frauen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche, Transmenschen, Intersexuelle, Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund, Wohnungslose sowie Suchtkranke thematisiert, und das zu Recht, weil gerade diese Gruppen besonders häufig von Gewalt betroffen sind, weil gerade diese Menschen besonders schutzlos in unserer und jeder anderen Gesellschaft auf dieser Welt sind. Deshalb müssen auch wir in Berlin die Konvention schnellstmöglich umsetzen, denn sie ist keine Kann-Bestimmung, sondern ein Gesetz, eine Muss-Regelung.

Genau das wollen wir mit unserem Antrag tun. Diesem Antrag sind viele Treffen mit Fachberatungsstellen, Frauennotrufen, Frauenhäusern, Antigewaltprojekten und SenGPG vorausgegangen. Ich kann Euch sagen, das waren sehr intensive und sehr emotionale Runden. Wir haben uns mit Expertinnen und Experten zusammengesetzt und überlegt, wie eine Strategie aussehen könnte. Was muss sie beinhalten? – Als Erstes brauchen wir einen neuen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dieser wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zusammen mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren ausgearbeitet. Da der vorhandene Berliner Aktionsplan noch aus dem Jahr 2002 stammt, muss dieser dringend an das neue geschlechterspezifische Verständnis von Gewalt der Istanbul-Konvention angepasst werden. – [hustet] – Ist kein Corona, ist Asthma!

Bereits mit dem letzten Doppelhaushalt 2020/21 haben wir bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung eine Koordinierungsstelle für die Umsetzung und Begleitung der Istanbul-Konvention geschaffen. Das war nicht einfach, kann ich Euch sagen. Wir in Berlin sind bundesweit die Ersten, die diese Stelle haben, denn laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es ansonsten kein weiteres Bundesland mit solch einer Stelle. Der Koordinierungsstelle stellen wir ein Begleitgremium ähnlich dem Runden Tisch zur Seite. Runde Tische kennt Ihr ja, hat jede Verwaltung. Wichtig ist uns dabei, dass die Zivilgesellschaft, also die Beratungs- und Präventionsstellen, die Hilfehotline, die Frauenhäuser, die Antigewaltprojekte an der Ausarbeitung und Umsetzung beteiligt werden.

Ebenfalls beteiligt sein müssen die Senatsverwaltungen für Inneres, Justiz, Arbeit und Soziales, Bildung, Jugend, Familie, Wissenschaft sowie die Polizeipräsidentin, denn der Schutz von Frauen ist kein Alleinstellungsmerkmal einer Senatsverwaltung. Um wirklich nachhaltige Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu konzipieren, braucht es die Anstrengung aller Verwaltungsinstrumente.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Erfolg zu führen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt: Dilek, tolle Zusammenarbeit, können wir eine Menge erreichen! – Es ist uns ernst. Wir bleiben dran. Dafür stehen wir mit unserem Namen.

So liebe Leute! Jetzt noch was in eigener Werbung: Am Sonntag ist Frauentag, kennt Ihr, letztes Jahr Lampe, Feiertag, wisst Ihr alles, brauchen wir nicht noch mal rauszuholen.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr alle kommt und mit mir gemeinsam diesen Feiertag feiert. Heute hat Rosa Luxemburg 149. Geburtstag. Das heißt, vielleicht haben wir Sonntag noch eine Gelegenheit, gemeinsam anzustoßen. – Vielen Dank!