Kleingärten dauerhaft sichern
63. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 17. September 2020
Zu "Kleingartenentwicklungsplan 2030" (Priorität der Fraktion der SPD)
Katalin Gennburg (LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Kleingartenentwicklungsplan, und die Debatte über ein mögliches Kleingartenflächensicherungsgesetz ist schon eröffnet. Es wäre schön, wenn alle, die sich heute so redlich in die Debatte einbringen, dann auch zu seinem Erfolg beitragen.
Ich darf heute Marion Platta, unsere langjährige Kämpferin für die Kleingärten, unsere Umweltpolitikerin, vertreten und werde heute für sie sprechen.
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, beginne ich mit einem Zitat aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des Kollegen Buchner – Zitat:
Es gibt keine gesetzlich verpflichtende Grundlage einen Kleingartenentwicklungsplan zu erarbeiten oder Schutzfristen fortzuführen. Die Aufgabe, den Kleingartenentwicklungsplan fortzuschreiben, ergibt sich aus den Richtlinien der Regierungspolitik.
Und was lesen wir in den Richtlinien? – Ich zitiere einmal weiter, weil es so einleuchtend gut formuliert ist:
Kleingärten dauerhaft sichern
Der Senat wird in ausreichendem Maße Flächen für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sichern. Wenn Kleingartenflächen im Einzelfall nicht an ihrem bisherigen Standort verbleiben können, sind in räumlicher Nähe Ersatzflächen zu schaffen. Dies wird über den Kleingartenentwicklungsplan abgesichert.
Kommen wir also zu der heute zu beratenden Vorlage – zur Beschlussfassung – zum Kleingartenentwicklungsplan 2030, der ohne Zweifel schon wesentlich inhaltsreicher als alle seine Vorgänger ist, so Marion Platta! Der Begründung ist zu entnehmen, dass bis 2030 mit einer Inanspruchnahme von 15 Hektar Kleingartenfläche für soziale und verkehrliche Infrastruktur zu rechnen ist, weitere 278 Hektar nach 2030 anderen Nutzungen zugeführt werden könnten, und dass die vom RdB geforderte grundlegende Überarbeitung und gewünschte Präzisierung hinsichtlich Verkehrsprojekten und Ersatzflächen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgenommen werden könne, da dies eine Vertagung auf unabsehbare Zeit bedeuten würde. Die Dringlichkeit zum Beschluss wird mit dem Auslaufen der sogenannten Schutzfrist 2020 für 280 Hektar begründet. – Wie bewerten wir das?
Uns liegt heute ein unfertiges Dokument zur Beschlussfassung vor, und wir müssen entscheiden, was aus diesem selbst gewählten Planungsinstrument werden kann. Brauchen wir das, oder kann das weg? Welchen Mehrwert haben Kleingärten in Berlin, für die Stadt, für Mensch und Natur? Welchen Wert sie für Menschen haben, kann insbesondere an der Länge der Pachtverhältnisse – im Durchschnitt knapp 20 Jahre – und an den Bewerberzahlen für Kleingärten abgelesen werden, die Sie alle kennen: lange Wartezeiten von drei bis zehn Jahren usw. Wir wissen um den Beitrag der Kleingärten zur Reduzierung der Bodenversiegelung, zur Anpassung an den Klimawandel – die Temperaturunterschiede, städtische Tropennächte –, zur Wasser- und Kohlenstoffspeicherung der Böden und Grundwasserneubildung als Voraussetzung für die Trinkwasserversorgung. Kleingärten sind für viele Menschen Teil der Lebensqualität und stellen gleichzeitig ein anschauliches Labor der Lebensgrundlagen dar. Ihre Entwicklung – und nicht Abwicklung – wollen wir in einem Plan dargestellt haben.
Über das soziale Engagement in den Kleingärten, gerade wegen ihrer Möglichkeiten als Vereine, gibt es nachlesbare Berichte. Lassen Sie uns deshalb konkret über den Schutz reden! Viele, die mit Marion Platta und mir Erfahrung mit Gärten haben, halten Berlin in jeder Hinsicht für groß genug, um die noch verbliebenen Flächen der Kleingärten im Bestand auch für die kommenden Generationen zu sichern und weiterzuentwickeln. Daher sehe ich der weiteren Diskussion in den Ausschüssen optimistisch entgegen. Wir werden den Forderungskatalog aus dem Rat der Bürgermeister genauso hinterfragen wie die Anforderungen aus den Kleingartenverbänden.
Wir diskutieren jetzt fleißig über die Sicherung der Kleingärten per Gesetz. Die Linke bekennt sich zu einem Kleingartenflächensicherungsgesetz. Wir haben einen Landesparteitagsbeschluss und einen Fraktionsbeschluss. – Herr Buchholz! Ist das nicht schön?
[Daniel Buchholz (SPD): Wir haben
auch einen Fraktionsbeschluss!]
Was der Kleingartenentwicklungsplan braucht, um ein gutes Planungsinstrument zu werden, lässt sich zusätzlich aus den schon im Dokument aufgeführten Datenlücken und Vorschlägen zusammenstellen. Für uns Linke ist die Überwindung der sogenannten Schutzfristen und des Teilungszwangs der Parzellen als Drohkulisse für den weiteren Abbau des Kleingartenflächenangebots ein zentrales Anliegen – hin zu einem echten Kleingartenentwicklungsplan, der anhand einer Zeitleiste durch einen enkeltauglichen Maßnahmenplan zu ergänzen ist. Wir werden daher weiterhin, gern mit den Koalitionspartnern und darüber hinaus, für die Ausweisung von Ersatzflächen und ein Kleingartenflächensicherungsgesetz eintreten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!