Senat gibt sich ahnungslos zu Wasserverbrauch in privaten Brunnen

Die künftige Wasserversorgung Berlins ist eine Gerechtigkeits- und Verteilungsfrage. Grund nachzufragen, was dem Senat über die private Grundwassernutzung auch bei anderen Brunnenanlagen in Berlin bekannt ist und wie er in Anbetracht des künftig reduzierten Grundwasserdargebots, auch aufgrund des Ausstiegs aus der Lausitzer Braunkohle, damit umgehen möchte. In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage gibt sich der Senat ahnungslos und behauptet, es lägen keine Übersichten über die Brunnen und genehmigten Fördermengen heute sowie vor 10 Jahren vor. Dem widerspricht, dass er selbst bereits vor zwei Jahren erklärte, dass ihm rund 10.000 Brunnen in Berlin bekannt seien.

Dazu erklärt Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Tourismus der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus:

„Sollte der Senat wirklich keine Übersicht über die Brunnen und deren Entnahmemengen sowie deren Entwicklung haben, so wäre dies fatal. Auf welcher Grundlage will der Senat eigentlich künftig die gerechte Versorgung mit Wasser sicherstellen?

Ich fordere den Senat auf, sich dringend mit der Frage der privaten Grundwassernutzung zu beschäftigen. Dass das Grundwasserentnahmeentgelt von derzeit 0,31 EU pro Kubikmeter und eine entgeltfreie Entnahmeenge von 6000 Kubikmeter pro Jahr seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2005 bisher nie angepasst wurde, obwohl die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seither einem starken Wandel unterworfen sind, ist nicht nachvollziehbar.

Der gerechte Zugang zu Wasser ist eine Klassenfrage und mit seinem Nichtwissenwollen und der billigen Grundwassernutzung für diejenigen, die sich einen eigenen Brunnen leisten können, verschließt der Senat nicht nur die Augen vor der Versorgungssicherheit der Berliner*innen sondern gefährdet auch den sozialen Frieden in der Stadt, wenn mal wieder Menschen mit geringem Einkommen zur Nutzung von Waschlappen aufgefordert werden, während allein ein Berliner Golfplatz so viel Wasser verbraucht, wie 3000 Berliner*innen im Schnitt zusammen!

Statt der Öffentlichkeit notwendige Daten vorzuhalten, muss der Senat sie erheben und offenlegen und die Entnahme und die Entgelte sozial gerecht und zukunftsfähig zu reformieren.“

 

Anlage: Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Katalin Gennburg

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