Verkäufe zu Höchstpreisen bei der BImA stoppen
Auch die BImA verwehrt Berlin Handlungsspielräume, insbesondere bei der sozialen Wohnraumversorgung und bei der sozialen Stadtentwicklungspolitik. Deswegen gibt es diesen Antrag.
14. Sitzung, 14. September 2017
Verkaufsstopp bei der BImA zum Höchstpreis erwirken – Vorkaufsrecht und Erstzugriffsrecht für Kommunen zum Verkehrswert oder darunter stärken
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/0237
Katalin Gennburg (LINKE):
Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn ich hier ins Abgeordnetenhaus komme – nicht immer, aber sehr oft –, gucke ich mir diese Denkmäler an, sehe diesen vom Stein und den Hardenberg und denke mir: Es ist doch echt abgefahren, dass diese Väter dieser großen preußischen Kommunalreform hier stehen, und wir kämpfen uns einen ab, damit wir überhaupt die kommunale Selbstverwaltung in dem Maße stärken können, dass wir handlungsfähig werden können und dass es tatsächlich wieder diese Handlungsspielräume gibt, mit denen wir hier soziale Politik gestalten können.
Auch bei dem Thema Verkaufsstopp bei der BImA geht es genau darum. In der Presse konnten wir lesen, dass es um 4 500 Wohnungen geht, über die Berlin mit der BImA verhandelt hat, und man kann ganz klar sagen: Auch die BImA verwehrt Berlin Handlungsspielräume, insbesondere bei der sozialen Wohnraumversorgung und bei der sozialen Stadtentwicklungspolitik. Deswegen gibt es diesen Antrag.
Jens Spahn, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, könnte erkannt haben, dass die Hipster aus den Bundesbehörden nicht nur gern in Posemuckel wohnen wollen, sondern auch im hippen Berlin. Da wäre es eigentlich gar nicht schlecht, wenn es ein paar Wohnungen gäbe, die er dafür zur Verfügung hat. Spahn könnte also die Nummer eins in unserem Antrag als Botschaft verstanden haben. Wenn die Wohnungen im Falle eines späteren Verkaufs bevorzugt vom Land Berlin erworben werden könnten, dann scheint er auch Punkt zwei unseres Antrages gelesen und verinnerlicht zu haben. Ich wünschte, ich müsste hier nicht nur im Konjunktiv reden, ich wünschte, das wäre wahr, und ich könnte sagen: Die Zeiten des Abverkaufs zum Höchstpreis sind vorbei, und die CDU hat endlich verstanden. – Aber es liegen noch ein paar Monate Gespräche und viel Überzeugungsarbeit vor uns, und der Bund verweigert sich immer noch einer sozialen Liegenschaftspolitik.
Erstes Beispiel: Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag enthält für das Haus der Statistik eine Passage, die dem Bund nun einen millionenschweren Spekulationsgewinn verschafft. Im Vertrag heißt es: Das Land zahlt den vollen Wert. – Das Verkehrswertgutachten wird wegen Ablauf eines Jahres – das muss man sich mal klarmachen: ein Jahr – fortgeschrieben. Bei der rasanten Bodenpreisentwicklung, die wir in Berlin zu verzeichnen haben, bringt dem Bund dieser Zeitverzug beim Verkauf einen beträchtlichen Sondergewinn.
Aber das ist nicht alles. Hinzu kommt noch eine Nachzahlungsklausel zur Nutzung des Areals, die sich Besserungsschein nennt. Der Besserungsschein regelt das Recht des Bundes, vom Land eine Nachzahlung zum Kaufpreis zu fordern, falls das Land auf der erworbenen Liegenschaft eine höherwertige bauliche Nutzbarkeit realisiert. Im Klartext: Entstehen dort Wohnungen, hält der Bund noch mal die Hand auf. – Das finden wir nicht nur unsinnig, sondern auch widersprüchlich, denn in seiner Verbilligungsrichtlinie klärt der Bund eigentlich, dass auf den Verkehrswert ein deutlicher Abschlag erfolgt, wenn auf dem Grundstück geförderte Wohnungen entstehen.
Zweites Beispiel: Für das Haus der Statistik will der Bund diese Regelung nicht gelten lassen. – Warum soll Berlin hier noch mal zweistellige Millionenbeträge abdrücken? Worauf spekuliert die Bundesregierung? – Auch muss das Gerichtsverfahren und das Gerangel um das Dragoner-Areal beendet werden. Der Bund muss einsehen, dass das Areal beim Land Berlin gut aufgehoben ist und nicht bei profitorientierten privaten Grundstücksankäufern. Er muss sich zu seiner Verbilligungsrichtlinie bekennen, wenn dort mit Fördermitteln des Landes preiswerter kommunaler Wohnraum geschaffen wird. Hier torpediert der Bund willkürlich ein Projekt sozialer Stadtentwicklung mit Modellcharakter.
[Christian Gräff (CDU): Ja, weil er weiß, dass nichts passieren wird!]
Der Finanzminister spekuliert auch hier in schwindelerregenden Preislagen mit dem Berliner Grund und Boden. Schlimm ist das! Und er will nicht in Rente gehen.
Wir fordern: Die BImA muss den Normenkontrollantrag gegen die Errichtung des Sanierungsgebiets zurückziehen. Eine Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und eine Anpassung der Bundeshaushaltsordnung sind dringend erforderlich. Nur so kann vom Beharren auf den Verkauf zum vollen Wert im Allgemeinfall abgewichen werden.
[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]
Die BImA darf nicht länger kommunale Handlungsmacht aushebeln und Kommunen finanziell knechten sowie ein Instrument zur Durchsetzung von Austeritätspolitik und dem Ausverkauf unserer Städte sein. Deswegen müssen wir unseren Antrag heute beschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!