LV-Beschluss 7-029/19

Mietenwahnsinn stoppen – Mietendeckel schnell umsetzen

Der Landesvorstand DIE LINKE. Berlin begrüßt das von der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegte Gutachten des Staatsrechtlers Wieland zum Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co. Enteignen«. Daraus geht nicht nur die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens hervor, sondern es werden wichtige Hinweise für die Gesetzgebung und die Ermittlung der Entschädigungssummen gegeben. Der Landesvorstand fordert den Senat auf, die Ergebnisse dieses Gutachtens in seine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens einzubeziehen und bald den Weg für die zweite Stufe des Volksbegehrens frei zu machen.

DIE LINKE. Berlin verurteilt die massive Kampagne von Immobilienunternehmen, ihren Verbänden, den rechten und neoliberalen Parteien gegen den Plan eines Mietendeckels für Berlin. Berliner Mieterinnen und Mieter sollen mit dieser Desinformationskampagne verunsichert werden als seien die galoppierenden Mietpreise zu ihrem eigenen Wohl. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen dem Mietenwahnsinn ein wirksames Stoppschild entgegen stellen und für eine Umkehr der Mietentwicklung in Berlin sorgen.

Deshalb halten wir die Regelungen des Referentenentwurfs von Katrin Lompscher für politisch notwendig, rechtssicher, verhältnismäßig und durchsetzbar und werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen.

Die Mieten werden auf dem Stand vom 18.6.2019 für fünf Jahre eingefroren. Den Bedenken der Genossenschaften, der Mietendeckel könne sie zahlungsunfähig werden lassen, kommen wir insofern entgegen, als ein maximaler Inflationsausgleich von 1,3 % zulässig ist. Es werden lageunabhängige Mietobergrenzen je nach Altersklasse der Wohnungen eingeführt. Diese greifen bei Wiedervermietungen, es sei denn, dass die Vormiete niedriger ist. Mieterinnen und Mieter, deren Miete mit Stand 18.6.2019 oberhalb der Mietobergrenze liegen und deren Miete mehr als 30% des Einkommens beträgt, haben einen Anspruch auf Mietensenkung, wenn das Überschreiten der Mietobergrenze nicht genehmigungsfähig ist. Modernisierungen von Wohnungen in den letzten 15 Jahren begründen einen maximalen Zuschlag von 1,40 Euro pro Quadratmeter, künftige Modernisierungen sind bis zu einem Euro pro Quadratmeter anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig. Es wird eine Härtefallregelung für Vermieter*innen geben, die durch den Mietendeckel in wirtschaftliche Not geraten. Betroffene Mieter*innen bekommen in beiden Fällen einen Mietzuschuss.

Eine soziale Wohn- und Mietenpolitik ist für uns der Schwerpunkt unserer politischen Arbeit in Berlin.

Neben dem Mietendeckel setzen wir auf

  • die Vergesellschaftung von großen profitorientierten Immobilienunternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen,
  • auf den Neubau von bezahlbaren Wohnungen durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften,
  • auf die Sicherung und Ankauf von Grund und Boden in öffentlicher Hand, um den preisgünstigen Bau von Wohnungen, sozialer Infrastruktur und Gewerbe in der ganzen Stadt zu ermöglichen mittels eines Bodensicherungsgesetzes
  • den Ankauf weiterer Wohnungen, um den Wohnungsbestand in öffentlicher Hand auszuweiten.
  • Die Ausweitung von Milieuschutzgebieten, um weitere Ankäufe im Wege des kommunalen Vorkaufsrechts zu realisieren
  • Die Ergänzung bestehender Bauten unter breiter Beteiligung der abwohnenden Bevölkerung (Supermarktüberbauung und ähnliches)

Wir rufen unsere Mitglieder dazu auf, sich an der großen Demonstration der Mieter*inneninitiativen  »Richtig deckeln, dann enteignen! Rote Karte für Spekulation!« am 3. Oktober um 13 Uhr am Alexanderplatz beim bcc zu beteiligen


Beschlussfassung: einstimmig