TÜV für Unterbringung von Geflüchteten

28. Sitzung, 14. Juni

Katina Schubert (LINKE):

Frau Seibeld! Da können Sie ganz beruhigt sein, das mit der Hygiene klärt das LAF, und die Qualitätskontrolle müssen wir jetzt nicht in den Antrag schreiben. Dass es da immer Verbesserungsbedarf gibt, ist überhaupt keine Frage, aber das passiert schon. Das müssen wir nicht beantragen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kommt ja vor, dass eine Regierung manchmal schneller ist als das Parlament – so in diesem Fall. Denn bevor wir diesen Antrag hier fertig abstimmen können, ist der Senat längst in der Umsetzung dieses Antrags, und das ist eine gute Sache. Es freut mich sehr. Vor einem halben Jahr haben wir hier darüber gesprochen – Frau Seibeld hat es gesagt –, und seitdem ist eine Menge passiert.

Die Flüchtlingskoordinatorin des Senats hat – natürlich mit Unterstützung der zuständigen Senatorin – den Unterbringungs-TÜV auf den Weg gebracht. Und nicht nur das, auch ein unabhängiges Beschwerdemanagement­system wird gerade entwickelt – Frau Böcker-Giannini hat es gerade erwähnt. Wir hatten am 14. Mai eine große Inklusionswerkstatt zur Unterbringung von Geflüchteten und von Wohnungslosigkeit Betroffenen. Das heißt, es werden schon beide Regelsysteme zusammengezogen. Da konnten Sie erleben und sehen, dass Geflüchtete, Integrationslotsinnen und -lotsen, bezirkliche Vertreterinnen und Vertreter, Willkommensinitiativen, Betreiber und externe Expertinnen und Experten in ganz unterschiedlichen Workshops Zugänge und Methoden entwickelten, wie ein Unterbringungs-TÜV und ein unabhängiges Beschwerdemanagement aussehen können.

Warum ist ein unabhängiges Beschwerdemanagement so wichtig? – Menschen, die in Einrichtungen leben, leben müssen, sind noch viel mehr als eigenständig Lebende davon abhängig, dass die Einrichtungen gut und fair geführt werden, dass sie dort Ansprechpartner und Unterstützung finden, dass Hygiene, Sauberkeit und ein gutes Miteinander der verschiedenen Menschen dort organisiert wird. Gleichzeitig müssen Menschen, die in solchen Unterbringungen leben, ihre Fähigkeit erhalten, ihr Leben zu organisieren. Dazu gehört auch, sich mit seinen Lebensbedingungen auseinanderzusetzen, seine Rechte und Pflichten zu kennen und seine Ansprüche auch durchzusetzen. Wir haben ein prima Projekt bei Justiz, in dem Geflüchtete das Rechtssystem in Deutschland kennenlernen. Genauso wichtig ist es, dass sie wissen, was sie im unmittelbaren Umfeld für Rechte und Ansprüche haben, dass sie sich keiner Willkür aussetzen müssen, weder durch Security oder wen auch immer, dass sie sich beschweren können und dass die Beschwerden auch Folgen haben.

Beim Unterbringungs-TÜV geht es darum, dass die notwendigen und mit den Betreibern vereinbarten Qualitätsstandards eingehalten werden. Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Wenn es schon keine eigene Wohnung ist, dann muss wenigstens die Unterbringung so sein, dass ein Mindeststandard an Privatsphäre, an Gestaltbarkeit möglich ist, dass man sich dort einbringen kann, und dass auch diejenigen, die untergebracht sind, gesund leben können. Beide Projekte werden partizipativ, das heißt unter Beteiligung derjenigen, die betroffen sind – den Bezirken, den Willkommensinitiativen und anderen – entwickelt und aufgesetzt. Damit ist unser Antrag schon fast in der Umsetzung. Umso wichtiger ist es, dass wir ihn zügig beschließen. – Vielen Dank!