Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen werden öffentlich gemacht

Daten- und VerbraucherschutzKatrin Seidel

81. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 17. Juni 2021

Zu "Gesetz zur Transparenzmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung"

Katrin Seidel (LINKE):

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Berlin schafft – das ist super – als erstes Bundesland eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden können. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir hatten gehofft, dass es innerhalb dieser Legislaturperiode auf Bundesebene ermöglicht worden wäre. Es hätte sein können. Die Verbraucherministerinnen und -ministerkonferenz hat das wiederholt eingefordert. Es ist nichts passiert auf Bundesebene. Also muss es in Berlin selbst gemacht werden. Der Senator hat es beschrieben.

Ein Transparenzgesetz, das die Kontrollergebnisse von beispielsweise Restaurants, Imbissen oder Bäckereien öffentlich macht, wird dringend gebraucht, um die Lebensmittelüberwachung effektiver zu gestalten, die Hygienesituation zu verbessern und um Wettbewerbsnachteile für Qualitätsanbieter zu beseitigen und natürlich zur Stärkung der Entscheidungssouveränität und des Gesundheitsschutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Durch dieses Gesetz werden Berliner Bezirke und ihre Ämter für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung nun in die Lage versetzt, Ergebnisse ihrer Kontrollen den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Lebensmittelunternehmen werden verpflichtet, die Ergebnisse mittels eines Transparenzbarometers beispielsweise gut kenntlich in ihrem Betrieb auszuhängen. Ähnliches funktioniert anderswo schon sehr gut, zum Beispiel in Dänemark, Norwegen oder Wales, wo nach Einführung von Lebensmitteltransparenzgesetzen innerhalb weniger Jahre die Beanstandungsquoten halbiert werden konnten, während in Deutschland die Beanstandungsquote konstant hoch ist.

Gute Erfahrungen, das wurde auch schon angesprochen, gab es auch im Bezirk Pankow, in meinem Heimatbezirk. Man konnte mithilfe eines Smileys an der Tür erkennen, wie es um die Hygiene in einer Gaststätte bestellt ist. Leider war im Jahr 2014 damit Schluss. Die gesetzliche Grundlage fehlte. Jetzt werden in Pankow die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen auf einer Website veröffentlicht. Die Adresse ist: www.lebensmittel-smiley.de. Schauen Sie sich die einmal an. Dort werden die Ergebnisse der letzten Kontrollen klar und übersichtlich dargestellt, sogar mit Fotos. Die Erfahrungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort sollten wir mit einbeziehen. Wir müssen die Bezirke mit einbeziehen. Sie müssen die Arbeit vor Ort leisten, sonst nutzt das schönste Transparenz- und Kontrollgesetz gar nichts.

Weil das Gesetz etwas Neues ist, wird viel diskutiert, eher nicht zu der Frage ob oder ob nicht. Alle wollen dieses Gesetz, die in dieser Stadt in Sachen Verbraucherschutz und Ernährungsstrategie unterwegs sind. Es geht viel um die Fragen der Umsetzung und der Methodik und eben um maximale Transparenz, zum Beispiel zum § 9, ob es sinnvoll ist, dass ein Lebensmittelunternehmen eine gebührenpflichtige Kontrolle für ein neues Ergebnis beantragen kann und ob das nicht weniger finanzstarke Unternehmen ausgrenzt und ob es nicht im Sinne der Prävention wichtig wäre, verpflichtend eine Historie von Kontrollergebnissen zu verlangen anstatt nur das jeweils jüngste Ergebnis. Auch gibt es ergänzend zu dem hier eingebrachten Gesetzentwurf noch einen weiteren der Bezirke, der Praktiker vor Ort. Wir können also aus dem Vollen schöpfen, wenn wir im Ausschuss beraten. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank!