Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen

Kinder, Jugend und FamilieKatrin Seidel

In dem Gesetz werden verbindliche Standards für die Förderung von Kinder- und Jugendprojekten in der ganzen Stadt festgelegt.

39. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 21. März 2019

Katrin Seidel (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Etwas richtig Gutes ist hier auf dem Weg, und ich kann die Freude von Sandra Scheeres nur teilen. Wir haben lange für ein solches Gesetz gekämpft, dass wir das hier im Land Berlin bekommen. Meine Fraktion hat es in der letzten Legislaturperiode schon beantragt. Da sind parallel viele Prozesse gelaufen. Wir haben uns gemeinsam als Koalition auf den Weg gemacht, das hier tatsächlich umzusetzen. Heute liegt der Entwurf da. Ich bin wirklich glücklich, das ist ein guter Tag.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt die Koalition ein wichtiges Versprechen an die Jugend in dieser Stadt. Mit diesem Gesetz werden verbindliche Standards festgelegt, auf deren Grundlage dann auch die Finanzierung der Leistungen nach § 11 SGB VIII zur allgemeinen Kinder- und Jugendförderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hier im Land erfolgen wird. Das sind Kinder- und Jugendfreizeitorte, Bildungsfahrten, Reisen, internationaler Austausch und Begegnung, komplett inhaltlich noch offene, mobile oder gruppenbezogene Jugendarbeit und zudem alles, was an die Interessen junger Menschen anknüpft und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet wird, Angebote, die sich an alle Kinder und Jugendlichen richten. So steht es im SGB VIII geschrieben.

Ich wurde dieser Tage viel gefragt, warum wir denn ein eigenes Landesgesetz brauchen, wenn es im Bundesgesetz schon steht, dass man das so machen muss – weil es nach allgemeiner bundesdeutscher Lesart keinen individuellen Rechtsanspruch gibt. Die allgemeine Kinder- und Jugendförderung wird als sogenannte freiwillige Leistung betrachtet. Sie wird bei uns in den Bezirken umgesetzt, und die Bezirke haben viel umzusetzen, in der Kindertagesbetreuung, bei den Hilfen zur Erziehung, im Kinderschutz. Das bedeutet, dass die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit davon finanziert werden, was im Haushalt der Bezirke nach Abzug anderer einklagbarer Leistungen übrig bleibt. In die Kosten- und Leistungsrechnung der Bezirksfinanzierung übersetzt bedeutet das: Viele Mengen zu möglichst geringen Kosten, dann ist der Bezirk eher auf der Gewinnerseite. Es verlieren die Bezirke, die politisch nachhaltige Prioritäten setzen, bedarfsgerecht Angebote bereitstellen, die auf die Qualität achten, zum Beispiel auf Tarifanpassung und Erhöhungen an die freien Träger weitergeben, sodass dann die Angebotsstunde mehr kostet. Dieser Kreislauf wird nun durchbrochen.

Und es wurde bei diesem Kreislauf auch immer außer Acht gelassen, dass bei der Konkurrenz um den Budgetierungsgewinn am Ende alle verloren haben. Betrugen die Ausgaben der Bezirke für die Angebote nach § 11 im Jahr 2010 noch 86,5 Millionen Euro, waren es 2015 noch ca. 79,5 Millionen Euro. Hier zeigt sich die Abwärtsspirale in Zahlen. Dazu kam noch, dass die Bezirke bis 2017 nicht einmal mehr das in dem Bereich eingesetzt haben, was ihnen in der Globalsumme für Kinder- und Jugendarbeit zugewiesen wurde. Klar, die Angebote wurden ja auch immer mehr zurückgefahren und immer weniger, damit der Weg in die Sackgasse immer enger. Es bestand und besteht also akuter Handlungsbedarf, und die Koalition hat gehandelt.

Es wurde erstens quasi per Notbremse diese Abwärtsspirale aufgehalten und mit Beginn dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass der Plafond um 4,9 Millionen Euro erhöht und seither auch nicht abgesenkt wurde, es wurde also der Status quo zunächst einmal erhalten. Zweitens wurde gemäß Koalitionsvertrag von den Koalitionsfraktionen sofort am Beginn der Legislaturperiode ein Antrag initiiert, der den Auftrag erteilte, unverzüglich ein Jugendfördergesetz auf den Weg zu bringen. Es musste auch schnell gehen, denn die Herausforderungen sind enorm. Die Kürzungen der vergangenen Jahre haben die Infrastruktur erheblich ausgedünnt und zu einer heftigen Ungleichentwicklung in der ganzen Stadt geführt. Es ist, nur nebenbei, der einzige Bereich in der Jugendhilfe, in dem es in den letzten Jahren keinerlei Personalaufwuchs gegeben hat, obwohl die Stadt wächst und die Anforderungen an die Kinder- und Jugendarbeit wachsen, beispielsweise bei Inklusion, Integration und Digitalisierung, und obwohl Kinder und Jugendliche ihre Rechte einfordern.  Sie wollen und müssen stärker in die Entscheidungen einbezogen werden, die ihr Leben direkt betreffen.

Mit diesem Gesetzentwurf liegt uns das Ergebnis einer langen und intensiven Arbeit vor. Dieser Prozess, Senatorin Scheeres hat es schon beschrieben, beinhaltete in der ersten Phase die Befragung von rund 10 000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren, die von dem Senat gefragt wurden, was sie im Kinder- und Jugendfreizeitbereich eigentlich brauchen. Das hat es so auch noch nicht gegeben. Daran wird deutlich: Auch der Prozess ist von Anfang an ein neuer. Es gab durchgehend einen breiten Beteiligungsprozess, der es möglich gemacht hat, rechtzeitig viele Meinungen, Forderungen und Positionen zu berücksichtigen. Ein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle all denen, die nie lockergelassen haben: den Kindern und Jugendlichen, die sich eingemischt haben, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen und bei den Trägern auf Landes- und bezirklicher Ebene, den Bezirken und hier insbesondere dem Rat der Bürgermeister, der, was übrigens nicht unbedingt zu seiner Tradition gehört, dem Gesetzentwurf sehr schnell seine Zustimmung gegeben hat.

Herzlichen Dank auch den engagierten Damen und Herren, die den Prozess moderiert haben, besonders auch der Senatsjugendverwaltung und den beteiligten Häusern, die hervorragend ressortübergreifend zusammengearbeitet haben.

Ich bin sicher, und viele Reaktionen zeigen das auch, dass wir heute ein bisschen Geschichte schreiben, auch wenn das noch nicht überall so angekommen ist, liebe Bezirksverordneten.

Was ist neu, und was wird bald anders? – Mit dem Gesetz erfolgt ein Leistungsversprechen. Im Land Berlin wird es künftig einen Rechtsanspruch auf definierte Leistungen geben. Diese sind auch in Umfang und Qualität festgelegt und ein verbindlicher Standard, der stadtweit gilt. Diese Angebote orientieren sich nicht mehr an dem, was im Bezirkshaushalt übrig ist, sondern an der Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im Bezirk leben. Danach erfolgt die Zuweisung. Diese ist nur für den Zweck bestimmt, für den sie ausgewiesen ist. Keiner verliert mehr, alle gewinnen, dass im Gesetz steht, dass kein Bezirk schlechter dastehen darf als bisher. Die Finanzierung ist neu, und es ist bemerkenswert, dass die 25 Millionen Euro schon per Vorfestlegung eingestellt wurden. Herzlichen Dank an all diejenigen, die das möglich gemacht haben!

Dieser Betrag schafft Spielräume, um die erforderlichen Strukturen in den Bezirken erst einmal zu schaffen. Im Übrigen haben es die Bezirke selbst in der Hand: Die Bebuchung der neuen Produkte, der neu entwickelten Produkte und derjenigen, die längst nicht mehr in Anspruch genommen wurden, weil sie verschwunden waren, hat in den Bezirken bereits im Januar 2019 begonnen. Es wird zukünftig wieder Angebote geben, die weggespart wurden, wie zum Beispiel für Reisen oder internationale Begegnungen, und es wird neue Angebote geben, die sich erst entwickeln werden wie neue Beteiligungsformate, je nachdem, welche Strukturen schon in den Sozialräumen vorhanden sind und welche nicht. – Ich habe tatsächlich schon zehn Minuten überzogen? – Das kann ja wohl nicht wahr sein!

Zuletzt noch das Wichtigste: Es heißt nicht umsonst Beteiligungsgesetz. Dieses Gesetz funktioniert nur mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ihre Meinung muss verbindlich eingeholt werden. Sie müssen bei der Ausgestaltung der Angebote einbezogen werden. Kinder- und Jugendbeteiligung, demokratische Willensbildung und Entscheidungen erhalten so einen völlig neuen Stellenwert. Das ist der wesentliche Gewinn dieses Gesetzes. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen, die jetzt mit Ihnen beginnen, und hoffe auch auf einen guten Start dieses Gesetzes, wenn es dann fertig ist.