Queerfeindlichkeit an Schulen: Bildungssenatorin Günther-Wünsch ist für das Amt ungeeignet
Widersprüchliche und nebulöse Antworten des Senats in Ausschusssitzungen und auf Schriftliche Anfragen haben bislang eine transparente Aufarbeitung der Ereignisse an der Carl-Bolle-Grundschule behindert. Mit den Antworten des Senats auf die dritte Schriftliche Anfrage der Linksfraktion zu den dortigen Vorfällen erhärtet sich, dass der Pädagoge Oziel Inacio-Stech an der Schule diskriminiert, in dieser Situation von der Schulleitung und der Schulaufsicht alleingelassen und schließlich noch einer Täter-Opfer-Umkehr ausgesetzt wurde. Konkrete Konsequenzen seitens der Bildungssenatorin bleiben aus – im Gegenteil: Beratungs- und Unterstützungsangebote werden trotz großen Bedarfs seitens der Schulen von der Bildungsverwaltung gestrichen.
Dazu erklären die Sprecherin für Bildung, Franziska Brychcy, und der Sprecher für Queerpolitik der Die Linke Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Klaus Lederer:
„Die Antworten des Senats auf unsere neuerliche Schriftliche Anfrage in Sachen Bolle-Grundschule offenbaren, dass die Missstände im Umgang mit Queerfeindlichkeit seitens des Senats, der Schulaufsicht und der Schulleitung noch eklatanter sind als bislang bekannt. Dem Versprechen der Bildungssenatorin, alles umfassend transparent zu machen und aufzuklären, folgen Vertuschung und Halbwahrheiten, aber keinerlei Übernahme von Verantwortung. Für queere Menschen in Berlins Schulen ist das eine katastrophale Nachricht.
So bestätigt der Senat, dass dem schwulen Pädagogen nach dem Diskriminierungs- und Gewaltvorfall am 11. Mai 2023 von der Schulleitung oder der Schulaufsicht kein einziges Unterstützungsangebot unterbreitet worden ist. Die Frage, ob er solch eine innerschulische oder schulaufsichtliche (Nicht-)Reaktion auf queerfeindliche Gewalt für adäquat hält, lässt der Senat schlicht unbeantwortet.
War in einer früheren Antwort (Drs. 19/23 101) noch von „ergriffenen Präventionsmaßnahmen in der Klasse“ nach dem Vorfall die Rede, stellt sich nun heraus: Es gab überhaupt keine solchen Maßnahmen, abgesehen von einer – und das verschweigt der Senat: mangels Teilnahme ausgefallenen – Elternversammlung. Damit war es für die Schulleitung dann offenbar auch genug der Initiative.
Neben der Aufarbeitung lässt Bildungsverwaltung adäquate Maßnahmen vermissen, damit Betroffene zukünftig verlässlich und umgehend Unterstützungsangebote erhalten. Die ‚Beratung‘ durch QUEERFORMAT, auf die der Senat früher verwies, war ein Gespräch, das der Diskriminierte selbst mit dieser Fachstelle gesucht hat. Weder Schule noch Schulaufsicht haben sich jemals um Einbeziehung der Fachstelle oder andere externe Unterstützungsangebote bemüht oder solche in Anspruch genommen.
Völlig offen bleibt weiterhin, warum die Senatorin erstmals ‚nach Veröffentlichung des Berichts in der Süddeutschen Zeitung am 19. Mai 2025‘ Gespräche in der Sache führte (allerdings nicht eines mit dem Betroffenen), obwohl das Geschehen mindestens ihrer Pressestelle schon Monate vorher bekannt war und sie es durch das an sie persönlich gerichteten Schreiben des Rechtsbeistands des Betroffenen längst hätte kennen müssen. Erneut verweigert der Senat uns die Auskunft darüber, wann die Senatorin das Schreiben tatsächlich gelesen hat. Die Antwort des Senats auf unsere Anfrage legt nahe, dass keinerlei Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass an die Senatorin gerichtete Dienstpost auch von ihr gelesen, an die zuständige Stelle weitergeleitet und ggf. in deren Bearbeitung Befangenheit verhindert wird.
Der Umgang der Bildungsverwaltung mit dem betroffenen Pädagogen ist über den gesamten Zeitraum hinweg bis heute eine einzige skandalöse Unverschämtheit und Ausdruck von massiver Ignoranz. Trotzdem beharrt der Senat darauf, es habe im Umgang mit diesem Fall an keiner Stelle irgendwelche strukturellen Fehler im Berliner Schulsystem gegeben.
Der Senat bestätigt uns explizit, er könne nicht ausschließen, dass im Kollegium der Carl-Bolle-Grundschule existierende queerfeindliche Haltungen hinter den Vorwürfen eines angeblichen Fehlverhaltens der pädagogischen Unterrichtshilfe stehen könnten. Obwohl das Strafverfahren gegen den Pädagogen – nach Anzeige des Konrektors der Schule wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, deren Grundlage bis heute unklar ist – eingestellt wurde, weil sich die Vorwürfe nicht bestätigten, verweigert der Senat dem Betroffenen bis heute eine geeignete Form öffentlicher ‚Rehabilitierung‘. Begründet wird dies ausschließlich mit der suggestiven und nicht weiter untermauerten Rede von einem ‚vielschichtigen‘ und ‚komplexen‘ Fall. Bis heute wurde es seitens der Verwaltung nicht für nötig befunden, den Fall durch in den ‚komplexen Sachverhalt‘ nicht bereits involvierte Dritte untersuchen zu lassen oder auch nur die Möglichkeit zu nutzen, die staatsanwaltschaftliche Akte zu den polizeilichen Ermittlungen einzusehen.
Politisch ist es verheerend, dass der Senat öffentlich weiterhin behauptet, bei den Ereignissen an der Carl-Bolle-Grundschule ginge es ‚nur‘ um eine ‚Personaleinzelangelegenheit‘. Auf die Frage, welchen Handlungsbedarf und welche konkreten Konsequenzen der Senat aus den Meldungen und Studien über massiv gestiegene queerfeindliche Vorfälle an Berliner Schulen gegenüber Schüler:innen und auch Bediensteten ableitet, verweist der Senat lapidar auf das Wortprotokoll einer kürzlichen parlamentarischen Ausschusssitzung zum Thema ‚Queere Bildung‘. Dort hatte die Senatorin allerdings erklärt, dass die Bildungsverwaltung im Haushaltsentwurf keinerlei Mittel mehr für die queeren Bildungsprojekte vorgesehen habe, deren Förderung sie mitten im laufenden Jahr schon komplett eingestellt (i-PÄD) bzw. massiv gekürzt (QUEERFORMAT) hatte.
Der inzwischen dem Parlament zugegangene Haushaltsentwurf des Senats für 2026/2027 sieht die komplette Streichung aller Fach- und Beratungsstellen im Bereich queerer Bildung vor.
Die Streichung der Projekte gegen Queerfeindlichkeit trotz stark ansteigender Zahlen von Diskriminierungen ist gerade mit Blick auf die Vorgänge an der Carl-Bolle-Grundschule ein politisches Armutszeugnis! Dass der Senat deren Kompetenz entbehrlich findet, macht er in seiner Antwort auf unsere Anfrage mit dem abenteuerlichen Hinweis auf vermeintlich themenverwandte Angebote in Volkshochschulen oder der Landeszentrale für politische Bildung deutlich. Tatsächlich bietet Letztere 2025 noch genau eine Veranstaltung zum Thema an – gemeinsam mit der von der Verwaltung gestrichenen Fachstelle QUEERFORMAT!
Eine Bildungssenatorin, die von Queerfeindlichkeit in Schulen nichts wissen will, sie vertuscht, wenn sie konkret geschieht, und die queeren Berliner Schüler:innen und Lehrkräften Abendkurse an der Volkshochschule empfiehlt, statt sie gegen Diskriminierungen und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt nach Kräften zu unterstützen, ist für dieses Amt ungeeignet.”
Dateien
- Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit an Berliner Schulen
PDF-Datei (41 KB) - Diskriminierung, Gewaltvorfälle und Mobbing an Berliner Schulen
PDF-Datei (48 KB) - Den Nebel lichten: Nötige Nachfragen zur Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage betr. Mobbing und Diskriminierung an Berlins Schulen (Drs. 19/22 810 vom 20. Juni 2025)
PDF-Datei (191 KB) - Aussitzen geht nicht, Frau Senatorin! - Nachfragen zu den Antworten auf unsere Anfragen zu den „komplexen“ Geschehnissen an der Carl-Bolle- Grundschule (Drs. 19/22 810 vom 20.6.2025 und 19/23 101 vom 16.6.2025)
PDF-Datei (35 KB)

