Bausenat scheitert mit gezielter Missachtung des Artenschutzes

Das Verwaltungsgericht Berlin weist den zweiten Antrag der Senatsbauverwaltung auf Aufhebung des Abrisstopps für alle weiteren Bereich des Jahnstadions zurück. An der mangelhaften Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Artenschutz habe sich seit dem Gerichtsbeschluss vom 04. November 2024 nichts Substanzielles geändert. Anders als im Falle der Osttribüne, bei der nur 4 Nistplätze der Haussperlinge betroffen sind, wäre eine Aufhebung des Abrissstopps für die anderen Teile des Stadiongeländes, vor der wirksamen Umsetzung der zweifelsfrei gebotenen Ersatzmaßnahmen, für die Population der Vögel gravierend schädigend.

Hierzu erklärt der sportpolitische Sprecher der Linksfraktion, Kristian Ronneburg:

„Auf meine Frage im Sportausschuss am 13. September 2024, ob er meinen Eindruck zerstreuen könne, dass es begründete Zweifel gäbe, „dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz soweit umgesetzt sind, dass der Abriss beginnen kann.“ antwortete Senator Gaebler: „Jetzt das Thema Naturschutz wieder zu nehmen und zu sagen: Haben Sie an den Artenschutz gedacht? – Ja, unsere Bauleute sind nicht doof. Die kennen die Gesetze und setzen sie auch um.“

Angesichts der erneuten Abweisung der beantragten Aufhebung des Abrissstopps drängt sich der Eindruck auf, dass die politische Hausleitung die kompetenten Bauleute so unter Druck gesetzt hat, dass sie sich gezwungen sahen, ihr Kompetenzen in Sachen Artenschutz hintenanzustellen und den Abriss rücksichtslos gegen den gesetzlich gebotenen Artenschutz zu starten.“