Carsharing-Angebote gehören in die Außenbezirke

Kristian Ronneburg

2021 hatte Rot-Rot-Grün das Straßengesetz geändert und damit gesetzlich geregelt, dass Carsharing-Angebote als Sondernutzung von Straßenland gelten. Dagegen hatten einige Carsharing-Anbieter Widerspruch eingelegt und einstweiligen Rechtsschutz vom Gericht zugestanden bekommen. Nachdem das Land Berlin dagegen Beschwerde eingelegt hatte, hat nun der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg diese Beschwerde zurückgewiesen. Demnach stellt stationsungebundenes Carsharing vorläufig keine straßenrechtliche Sondernutzung dar.

Dazu erklärt Kristian Ronneburg, Sprecher für Mobilität der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus:

„Das letztinstanzliche Urteil des Gerichts ist zu akzeptieren, löst jedoch die Frage nicht, wie Carsharing zur Mobilitätswende in Kommunen und Ländern beitragen kann. Wenn Carsharing weiterhin nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung in hochverdichteten Innenstadtlagen mit ohnehin gut ausgebautem Nahverkehr und vielen weiteren Mobilitätsangeboten bereitgestellt wird, ist dies jedenfalls nicht der Fall. Ebenso wie Mieträder, E-Scooter & Co. sollten Carsharing-Angebote deshalb reguliert werden, damit sie ein echter Teil der Verkehrswende werden. Dazu gehört vor allem, dass gerade Carsharing-Fahrzeuge endlich auch dort bereitstehen, wo es einen großen Bedarf gibt, und zwar in den Außenbezirken. Die Linksfraktion wird alle weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen, wie wir dieses Ziel endlich erreichen können. Dazu gehört auch die Möglichkeit, mit Ausschreibungen Qualität und Quantität der Dienstleistungen zu bestimmen. Damit könnten wir als Land Berlin endlich aktiv regeln, welche Sharing-Mobilität wir wo haben wollen.“

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