Jugendverkehrsschulen dauerhaft sichern

Kristian Ronneburg
VerkehrKristian Ronneburg

72. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 11. Februar 2021 

Zu "Jugendverkehrsschulen dauerhaft sichern, konzeptionell weiterentwickeln und ihre Arbeitsfähigkeit gewährleisten" (Priorität der Fraktion der SPD)

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/3357

Kristian Ronneburg (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin jetzt erst einmal etwas überrascht: eine sehr konziliante Rede des Kollegen Friederici! Ich bin völlig perplex.

[Burkard Dregger (CDU): Ja, so ist er! –
Oliver Friederici (CDU): Das kommt nicht wieder vor!
– Daniel Wesener (GRÜNE): Bedanken Sie sich beim Kollegen Schopf!]

Nun denn! Ich führe den Reigen fort, und ich möchte noch einen anderen Zugang zum Thema Jugendverkehrsschulen wählen. Ich darf zunächst die Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass wir erst in unserer letzten Plenarsitzung eigentlich über das Thema gesprochen haben, denn wir haben das Mobilitätsgesetz novelliert und den Fußverkehrsteil beschlossen, und dabei haben die Jugendverkehrsschulen natürlich eine Rolle gespielt.  Wir haben die Jugendverkehrsschulen als unverzichtbaren Bestandteil des schulischen Mobilitätsmanagements in § 17a festgeschrieben und mit § 51 wesentliche Grundlagen für die Finanzierung dieses überaus wichtigen Anliegens unserer Koalition gelegt.

Warum geht es? – Es geht darum, die Verkehrssicherheit der Kinder in unserer Stadt zu erhöhen und frühzeitig mit der Mobilitätsbildung anzufangen, und das auf einem qualitativ hohen Niveau.

Zur Begründung des Antrags möchte ich einmal zurückblicken, denn es ist fast fünf Jahre her, dass außerschulische Lernorte wie die Jugendverkehrsschulen in § 124a des Schulgesetzes verankert wurden. Vorausgegangen war, dass mit der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2016/17 erstmals Mittel aus dem Landeshaushalt an die zuständigen Bezirke gingen. Wir haben das damals als Opposition unterstützt, denn wichtig war zu diesem Zeitpunkt, dass die Jugendverkehrsschulen als schulische Einrichtungen anerkannt und gesichert werden, zumal damals etlichen aus verschiedenen Gründen das Aus drohte: wegen Flächenkonkurrenzen, knapper Bezirksfinanzen, Verfall und drohender Bedeutungslosigkeit.

Mit den Beschlüssen der Haushalte 2018/19 und 2020/21 haben wir den Bezirken weitere Mittel bereitgestellt. Im letzten Bericht dazu von Juli 2020 heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Positiv zu bewerten ist, dass die Bezirke die zusätzlichen Mittel im Rahmen ihrer Möglichkeiten nutzen, um die Einrichtungen zu stabilisieren und weiter auszubauen. Augenscheinlich ist aber auch, dass zusätzliche Mittel für einzelne Haushaltsjahre nur eingeschränkt in strukturbildende Maßnahmen fließen können. … In den nächsten Jahren wird es darauf ankommen, die Einrichtungen und deren Leistungsfähigkeit, unter Bezug auf Standards, überbezirklich vergleichbar zu entwickeln.

Das heißt, wir haben 25 Jugendverkehrsschulen in zwölf Bezirken mit unterschiedlicher Verteilung, Ausstattung und Anspruch erst einmal gesichert, mehr aber noch nicht. Das Personal ist in den meisten Fällen engagiert, aber nicht vom Fach und abhängig von den Schwerpunktsetzungen der Jobcenter und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundes­agentur für Arbeit. Es fehlen also eine gesamtstädtische fachliche Steuerung und auch der Austausch. Jeder macht ein Stück weit seins und ist abhängig von der bezirklichen Finanzlage und dem Anspruch. Das reicht uns als Koalition nicht. Jetzt kommt es darauf an, die Jugendverkehrsschulen in ein Konzept der Mobilitätsbildung und der Verkehrserziehung einzubetten, sie neu aufzustellen und vor allem fachlich-qualitativ weiterzuentwickeln.

In unserem Antrag geht es um einen bedarfsgerechten Ausbau, der sich an der wachsenden Stadt orientiert. Beim Bau neuer Stadtquartiere müssen Jugendverkehrsschulen mitgedacht werden. Es geht um eine Ausstattung, die nicht nur modern, sondern auch inklusiv ist. Es geht um eine Ausstattung mit Personal, das fachlich und pädagogisch qualifiziert, fest angestellt ist und für das gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung selbstverständlich sind. Es geht um quantitative und qualitative Standards, die in der ganzen Stadt gelten sollen, denn längst sind Jugendverkehrsschulen mehr als Orte, an denen Grundschülerinnen und Grundschüler das Radfahren lernen und die Radverkehrsprüfung ablegen. Sie sind vielerorts fest im Sozialraum verankert, bieten bezirks- und stadtteilbezogene Angebote, insbesondere für Kitas, beispielsweise bei der Vorbereitung der Kinder auf die Bewältigung des Schulwegs, für Seniorinnen und Senioren, für Geflüchtete, für Menschen mit Handicap und für Menschen, die beispielsweise Unterstützung brauchen, um ihr Fahrrad zu reparieren. – Das wollen wir erhalten und fördern, und ich will hinzufügen: möglichst auch in den Abendstunden und an den Wochenenden. Zu diesen Zeiten muss auch eine Öffnung möglich sein, gerne auch mithilfe ehrenamtlicher Unterstützung.

Lassen Sie uns im Ausschuss also über Standards, über Geld und vor allem darüber reden, wie es gelingt, die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und dem Land, zwischen den Ressorts und mit den Kindern, Eltern und anderen Betroffenen und Beteiligten in unserer Stadt für mehr Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche, zu organisieren! Ich freue mich auf die Ausschussdebatte und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Kontakt

Kristian Ronneburg