Barrierefreiheit für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen an Kreuzungen sicherstellen

Kristian Ronneburg

45. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 29. August 2019

Kristian Ronneburg (LINKE):

So, letzte Runde! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich einmal positiv feststellen, dass die Barrierefreiheit heute ein wichtiges Thema im Plenum ist. Es ist doch sehr erfreulich, dass wir uns so intensiv diesem Thema widmen.

Jetzt sprechen wir über den Antrag der Koalition, die Barrierefreiheit für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen an Kreuzungen sicherzustellen. Hintergrund unseres Antrags ist im Übrigen, dass sich der Senat bereits 1998 dazu verpflichtet hatte, alle Neu- und Ersatzbauten von Ampeln barrierefrei, das heißt mit taktilen Signalgebern und akustischen Freigabesignalen, auszustatten. Aber wo stehen wir denn im Jahr 2019? – Derzeit haben wir 2 100 Ampeln, von denen etwa 1 400 barrierefrei sind; das wurde schon angesprochen. Das heißt, es müssen noch ungefähr 700 Anlagen nach- bzw. umgerüstet werden. Da ist es erfreulich, dass dafür auch Sondermittel bereitgestellt wurden vor 13 Jahren. Aber wir sehen, wir kommen nur langsam voran. Bei den derzeit im Haushalt eingestellten 1 Million Euro können vier bis sechs Ampeln umgerüstet werden, sagen wir im Durchschnitt fünf, und mit der angekündigten Erhöhung des Ansatzes auf dann 2 Millionen Euro im nächsten Doppelhaushalt kämen dann noch einmal zusätzliche vier bis sechs Ampeln pro Jahr dazu. Dann haben wir noch Sondermittel, mit denen etwa acht bis zwölf Ampeln umgerüstet werden können. Das macht in der Summe ungefähr einen Korridor von 16 bis 24 Ampeln pro Jahr, im Durchschnitt rechnen wir dann also mit 20 Ampeln pro Jahr. Wenn wir dann noch 700 Anlagen nachrüsten müssen, hieße das – 700 Ampeln geteilt durch 20 Ampeln jährlich – 35 Jahre nach meiner Durchschnittsrechnung. Das kann nicht sein. Wir müssen in den Umbau der Lichtsignalanlagen auf jeden Fall mehr Druck reinkriegen. Wir dürfen dieses Thema nicht auf die nächsten Jahrzehnte verschieben. Die finanziellen Mittel sind das eine, aber das ist nicht alles, denn wir haben im Moment auch nicht genügend Kapazitäten bei der Verkehrslenkung Berlin, aber auch nicht bei den Firmen, die dann tatsächlich für diese Arbeiten zur Verfügung stehen.

Der ursprüngliche Ansatz der FDP – Sie haben ja einen Änderungsantrag eingebracht –, dass die vollständige Ausstattung der Lichtsignalanlagen bis zum 31. Dezem­ber 2019 umzusetzen ist, ist – es tut uns leid – unrealistisch. Das hätten wir natürlich auch gerne, aber das ist beim besten Willen nicht zu erreichen. Wir müssen einerseits den Realitäten Rechnung tragen, aber auch ganz klar Verantwortung für einen Zeithorizont, einen ganz verbindlichen Zeitplan übernehmen. Deswegen hatten wir auch vorgeschlagen, darüber im Ausschuss noch einmal zu diskutieren. Das haben wir im Verkehrsausschuss getan. Wir hatten als Koalition gesagt, wir wollen ambitioniert sein und die Umrüstung voranbringen, und deswegen hielten wir es auch für angemessen und notwendig, dem Senat einen ganz klaren Auftrag zu erteilen mit einem Ziel- und Zeithorizont. Wir fordern, dass bis 2030 alle Ampeln barrierefrei ausgestattet sind und vom Senat eine Strategie, Vorschläge erarbeitet werden, Fachkompetenz hinzugezogen wird, wie wir diese Umstellung beschleunigen können, damit der Zeithorizont von zehn Jahren erreichbar ist, und das Parlament und die Verwaltung setzen alles daran, dies dann auch umzusetzen. In diesem Sinn haben wir als Koalition diesen Antrag noch einmal verbessert. Gerade die Barrierefreiheit ist uns als rot-rot-grüne Koalition ein wichtiges Anliegen. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!

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