Senatorin Spranger missachtet das Parlament für Olympia-Show und plant Kürzungen im Sport für Marketing-Kampagnen!
Fragen von allen Fraktionen zum Haushaltsplan Sport und zur Olympia-Bewerbung sollten von Senatorin Spranger im Rahmen der Haushaltsberatungen bis zum 26. September beantwortet werden. Doch die Verwaltung blieb bisher jede Antwort schuldig. Dieses Verhalten wurde bereits als grobe Missachtung des Parlaments vom Vorsitzenden des Ausschusses (CDU) gerügt.
Nunmehr wurde bekannt, dass Senatorin Spranger heute die Kosten und die Finanzierung für die Olympia-Bewerbung exklusiv der Presse verkünden will, bevor sie das Parlament informiert.
Dazu erklärt der Sprecher für Sport der Linksfraktion, Kristian Ronneburg:
„Seit Monaten wird darüber debattiert, mit welchen Kosten die Bewerberstädte in Deutschland für den Bewerbungsprozess für olympische und paralympische Spiele rechnen. Während Städte wie Hamburg und München transparent mit den Millionenkosten umgehen, übt sich der schwarz-rote Senat in Geheimniskrämerei und scheut sich dabei auch nicht das Haushaltsrecht, das Königsrecht“ des Parlaments, zu ignorieren.
Wir verurteilen diese Missachtung des Berliner Abgeordnetenhauses durch Innen- und Sportsenatorin Spranger auf das Schärfste und behalten uns einen Antrag auf Missbilligung dieses Verhaltens vor. Wir erwarten, dass CDU und SPD nun einer Sondersitzung für die 2. Lesung des Haushaltsplans Sport zustimmen, damit die Rechte der Opposition gewahrt bleiben und die Antworten zu den umfangreichen Berichten in der gebotenen Zeit gelesen und Änderungsanträge gestellt werden können.
Da die Sportsenatorin nun die 6 Millionen Euro für Olympia-Marketingkampagnen durch Pauschale Minderausgaben gegenfinanzieren will, drohen Kürzungen in anderen Bereichen wie bei Sanierung von Sportstätten oder im Breitensport. Damit zeigt sich schon zum Beginn: Olympia kommt nicht dem Sporthaushalt zu Gute, sondern kostet - auch zulasten anderer Titel der Sportförderung und des Breitensports. Die Linke wird daher die Streichung dieser Ausgaben beantragen.“

