Klare Zuordnung von Aufgaben zwischen Land und Bezirken
70. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 14. Januar 2021
Zu "Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze" (Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Dr. Manuela Schmidt (LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach Jahren harter Konsolidierung und striktem Sparzwang haben wir uns mit dieser Koalition auf den Weg gemacht, die Verwaltungen in den Bezirken und im Senat mit dem Blick auf die gegenwärtigen Herausforderungen zukunftsfähig zu machen. Den notwendigen Anpassungsbedarf der Berliner Verwaltung wollen wir uns mit diesem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes stellen und dem auch Rechnung tragen.
Ja, der Sparzwang hat Spuren hinterlassen, und manches dauert länger als uns lieb ist. Und ja, es stehen natürlich auch noch eine Menge Herausforderungen vor uns. Doch mit dem Zukunftspakt Verwaltung ist etwas Wichtiges geschafft. Hier haben Senat und Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister gemeinsam den weiteren Weg festgelegt, auch wenn wir bei der Forderung nach gleicher Augenhöhe noch etwas Luft nach oben haben. Das ist auch schon gesagt worden.
Ein Großteil der Verwaltungsaufgaben im Land Berlin wird von den Berliner Bezirken erledigt. Daher braucht es eine verbesserte gesamtstädtische Steuerung. Zentrales Instrument hierfür, das ist heute schon mehrfach gesagt worden, sollen die Zielvereinbarungen werden. Wie oft haben wir gefordert, dass es eine klare Aufgabenzuordnung zwischen Land und Bezirken braucht. Gleichzeitig geht es aber auch darum, dass die Hauptverwaltungen konsequent ihrer Aufgabe der zentralen Steuerung und Koordinierung gerecht werden und die Bezirke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.
Mit dem Instrument der Zielvereinbarung soll es nun gelingen, perspektivisch vom Verantwortungspingpong wegzukommen und eine klare Aufgabenstruktur zwischen diesen beiden Ebenen zu bieten, die zugleich von Augenhöhe geprägt ist. Wir arbeiten daran. Diesen gemeinsamen Herausforderungen können wir uns aber eben auch nur gemeinsam stellen.
Wichtig ist, dass wir zeitnah aus der Pilotphase der Zielvereinbarungen herauskommen und bereits mit dem nächsten Doppelhaushalt beginnen, die Zielvereinbarungen noch stärker umzusetzen und vor allem das gesamte Zielvereinbarungssystem mit der Haushaltsplanung zu synchronisieren.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine klare Strukturierung der Geschäftsbereiche der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte vor. Das war wohl die am härtesten umstrittene Veränderung. Einerseits verbessert die klare Strukturierung eine amts- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit und bietet eine Basis, Fachstadträtesitzungen und Fachausschüsse des Rats der Bürgermeister zusammenzuführen, andererseits nimmt es den Bezirksämtern den Spielraum für Verhandlungen bei Neukonstituierung. Soweit lauteten die Argumente der Debatte zusammengefasst. Schließlich ist hier ein Kompromiss entstanden, dem nun auch der Rat der Bürgermeister mehrheitlich zugestimmt hat.
Die Zuordnung der Serviceeinheit Finanzen und Personal zum Geschäftsbereich der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters halte ich für eine gute Entscheidung, schreibt es doch die Position der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters zur gesamtbezirklichen Steuerung fest und überlässt es eben nicht dem Zufall. Gleichzeitig ist aber den Stadträtinnen und Stadträten die Entscheidungshoheit in ihren jeweiligen Ressorts nicht genommen.
Schwieriger finde ich es hingegen, gerade die Stellen der Beauftragten vermeintlich frei den Geschäftsbereichen zuzuordnen. Im Landesgleichstellungsgesetz beispielsweise ist klar geregelt, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister zuzuordnen ist. Ebenso verhält es sich mit der bzw. dem Integrationsbeauftragten. Die Integration ist einer unserer wichtigsten politischen Schwerpunkte in dieser Stadt, aus gutem Grund. Der Aufbau der Integrationsbüros in den Bezirken ist endlich abgeschlossen, die Integrationsbeiräte gebildet. Sollte eine solch wichtige Aufgabe nicht zwingend dem Geschäftsbereich der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters zugeordnet sein, ganz abgesehen von den ämterübergreifenden Koordinierungsaufgaben der Beauftragten? Um hier zu einer guten und abschließenden Entscheidung zu kommen, sollten wir auch noch einmal das Gespräch mit den Bürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern suchen und zu einer Anhörung einladen, denn schließlich sollte eine solche Struktur auch die politischen Schwerpunkte eines Bezirksamtes widerspiegeln.
Auf viele weitere Veränderungen sind meine Vorredner bereits eingegangen: der sechste Stadtrat, die sechste Stadträtin, Verbesserungen für die wichtige Arbeit der Bezirksverordneten. Ich freue mich auch, dass die Einwohnerfragestunde jetzt Bestandteil der öffentlichen Sitzung der BVV ist, senkt es doch die Hürde zur Teilnahme interessierter Anwohnerinnen und Anwohner.
Eines kann ich mir am Schluss nicht verkneifen: Auch mit diesem Gesetz sind wir endlich in der Zeit der Gleichstellung und in der Lebenswirklichkeit angekommen. Nicht nur im Alltag, auch in wichtigen Ämtern sind Frauen nicht mehr wegzudenken. Deswegen ist es gut und richtig, dass auch im Gesetz endlich die Bezirksbürgermeisterin, Vorsteherin, die Leiterin des Rechtsamtes und alle anderen Frauen gut angekommen sind. Es war an der Zeit. – Vielen Dank!