Gutes und wichtiges Signal für Antifaschismus in Berlin

Die Linke im AbgeordnetenhausDemokratie und BürgerbeteiligungRechtsextremismusVerfassungsschutzManuela Schmidt

Nachdem der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -Bund der Antifaschisten e.V. (VVN-BdA) im März bereits die Gemeinnützigkeit ab 2019 zuerkannt wurde, hat das Finanzamt für Körperschaften Berlin dies nun auch für die Zeit von 2016 bis 2018 vollzogen. Damit sind auch die im Raum stehenden Steuernachzahlungen vom Tisch.

Hierzu erklärt die Vizepräsidentin des Berliner Abgeordnetenhauses und Mitglied des Hauptausschusses, Manuela Schmidt:

„Ich freue mich sehr, dass damit ein wichtiges und richtiges Signal von Berlin ausgeht: Antifaschismus war, ist und bleibt gemeinnützig! Wenige Tage vor dem 08. Mai, dem 76. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus, ist dies zugleich ein gutes Signal an alle Antifaschistinnen und Antifaschisten, ihr wichtiges Engagement fortzusetzen, um die Erinnerung an die Verbrechen und das Gedenken an die Millionen Opfer der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft aufrechtzuerhalten, über dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte aufzuklären und vor allem aber auch die tägliche Arbeit gegen faschistische und rechtspopulistische Entwicklungen unbeirrt fortzuführen.

Dass es allerdings überhaupt dazu kommen konnte, dass aufgrund der Einschätzung eines einzelnen Landesamts für Verfassungsschutz der Entzug des Status der Gemeinnützigkeit drohte, zeigt, dass eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts dringend notwendig ist.

Allen, die sich für diese Entscheidung engagiert haben, sei an dieser Stelle Danke gesagt, vor allem aber danke ich allen Mitgliedern des VVN BdA – im Bund und hier in Berlin, dass sie sich zu keiner Zeit haben entmutigen lassen!“