Starke Bezirke für ein starkes Berlin

27. Sitzung, 31. Mai 2018

Dr. Manuela Schmidt (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Starke Bezirke für ein starkes Berlin – dafür haben wir, dafür habe auch ich persönlich in den letzten Jahren sehr hart gestritten. Als Partner habe ich die CDU hierbei leider nicht empfunden – im Gegenteil! Umso mehr freue ich mich, dass wir mit dieser Koalition die Handlungskompetenzen der Bezirke deutlich stärken und dass es ein anderes Miteinander von Senat und Bezirken bereits gibt.

Sie fordern, dass die Bezirke neben ihren Pflichtaufgaben eigenverantwortlich auch zusätzliche Schwerpunkte in anderen Bereichen setzen können sollen. – Ja, selbstverständlich sollen die Bezirke wieder stärker eigene politische Schwerpunkte setzen können! Dafür haben wir die Zielvereinbarungen zum Personalabbau abgeschafft, es gibt keine Zielzahlen mehr, und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Senat und Bezirken werden die Personalbedarfe stetig angepasst. Bis zum Ende dieser Wahlperiode – meine Kollegin hat schon darauf verwiesen – werden die Bezirke insgesamt mindestens 360 Millionen Euro zusätzlich bekommen, vor allem für Personal.

Doch gestatten Sie einen kurzen Rückblick in die Geschichte! Ich erinnere mich, dass auch die CDU schon einmal den Bezirken mehr Geld geben wollte – 25 Millionen Euro waren das. Die Bezirke haben dies 2014/2015 auch in die Aufstellung ihrer damaligen Bezirkshaushaltspläne aufgenommen, und dann mussten sie es wieder herausrechnen. Die Antwort, warum Sie es sich doch anders überlegt haben, sind Sie uns allen bis heute schuldig geblieben.

Ihre Forderung nach der Stärkung des Rats der Bürgermeister teilen wir. Doch auch das beginnt mit einer anderen Zusammenarbeit von Land und Bezirken, mit Transparenz und verlässlicher Kommunikation im Vorfeld von Beschlüssen. Wir unterstützen auch, dass Beteiligungsvorgänge und Zuarbeiten des Senats in einer festen Frist erfolgen sollen. Das gilt aber auch andersherum, nämlich von den Bezirken an den Senat. Dann braucht es auch kein Veto des RdB bei Eingriffen durch den Senat.

Wir teilen ebenso wenig Ihre Forderung, die Fachaufsicht durch den Senat über die Bezirke zu begrenzen und die Verantwortung für alle wichtigen Entscheidungen in den Bezirken zu belassen. Wer entscheidet, was wichtig oder weniger wichtig ist? – Es gibt auch Konzepte und Verfahren, die gesamtstädtisch erarbeitet und umgesetzt werden müssen. Eine Straße endet nun einmal nicht an der Ecke Pankow-Weißensee, ebenso wenig die Straßenbahn oder U-Bahn. Es gibt übergreifende Aufgaben wie die Unterbringung und Integration Geflüchteter oder die Fachkräftegewinnung – wir haben das Thema heute schon besprochen.

Gleichzeitig wollen Sie Aufgaben effizienter zuordnen und Aufgaben, die durch Dritte wirtschaftlicher erbracht werden können, an Externe vergeben. – Ja, doch! Aber bitte, meine Damen und Herren der CDU, lesen Sie § 7 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung! Dort ist das schon geregelt.

Weiterhin fordern Sie die Einrichtung einer ständigen Aufgabenkommission. Diese soll die Zuständigkeiten der Berliner Verwaltungsebenen regeln und eine ständige Aufgabenkritik vornehmen. Na klar! Das beständige und kritische Hinterfragen von Aufgaben ist eine wichtige Voraussetzung für die gesamtstädtische Entwicklung. Doch wenn es in der Vergangenheit an einem nicht mangelte, dann waren es Ergebnisse und Vorschläge von Kommissionen und Gutachten. Gelungen ist es Ihnen hingegen nicht, die notwendigen Veränderungen in Organisation, Ablauf oder Ausstattung der Berliner Verwaltung auch anzupacken. Auch jetzt wollen Sie die Arbeit wieder einer Kommission zuordnen – aber keine Kommission entscheidet, welche der Aufgaben durch den Senat oder durch die Bezirke zu erledigen sind, sondern der Gesetzgeber im Rahmen der Beschlussfassung über das allgemeine Zuständigkeitsgesetz.

Auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, sind Teil des Gesetzgebers. Allerdings scheint Ihnen das bisweilen nicht ganz klar zu sein – oder wo waren Sie bei der Beschlussfassung über den Haushalt und das Haushaltsumsetzungsgesetz? – Wir haben beschlossen, die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen finanziell besser zu unterstützen und die Personalmittel deutlich aufzustocken – übrigens bei der Einzelabstimmung der Artikel im Hauptausschuss auch mit Ihrer Zustimmung. Ihre Forderung ist also bereits umgesetzt, und wieder einmal werfen Sie sich hinter den fahrenden Zug.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU! Ihr zu einem sogenannten Paket gehörender Antrag „Schluss mit dem Personalmangel in den Bezirksverwaltungen!“ wird heute nicht besprochen, auch wenn einzelne schon darauf eingegangen sind. Ich finde das nicht wirklich schade, denn dieser Antrag strotzt nur so von inhaltsleeren oder flachen Worthülsen, und er ist voller Unkenntnis.

Ich möchte auch eine kleine Auswahl liefern: „Gleiche Berufsgruppen sind in Land und Bezirken .. gleich zu bewerten“. – Nein, es geht nicht um Berufsgruppen, sondern um gleichartige Tätigkeiten.

Oder: „Den Bezirken wird .. ermöglicht, Stellen selbst zu bewerten.“ – Hallo? Das können sie schon, und das machen sie auch.

Ein Schlenker – Herr Schmidt, Sie haben es selbst angesprochen – sei mir an der Stelle gestattet: das Thema schnellere Besoldungsanpassung. Ja, Sie haben in Ihrer Verantwortung in den letzten Jahren immerhin die Besoldungsanpassung um 12,5 Prozent angehoben. Bundesweit stieg die Besoldungsanpassung aber um 13,6 Prozent. Wirklich verkleinert wird der Rückstand erst seit 2017, also erst mit dieser Koalition.

Ich könnte das Ganze fortsetzen, ich will aber nur so viel sagen: Es wäre übertrieben, wenn ich jetzt mit dem üblichen „Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss“ enden würde. Wir müssen aber trotzdem darüber reden. – Vielen Dank!