Energiewendegesetz weiter nachschärfen

Michael Efler
Energie und KlimaMichael Efler

77. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 22. April 2021

Zu Gesetz zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Dr. Michael Efler (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war klar, dass von der AfD so eine Rede kommt. Der heutige Tag ist auch eine maximale Provokation für Sie: Es treffen sich heute 40 Staats- und Regierungschefs, um über etwas zu reden, was nach Ihrer Meinung gar nicht diskutiert werden muss, nämlich die Klimakrise, und sie tun es ausgerechnet noch auf Einladung des US-Präsidenten Biden, der Ihren Helden Trump vom Thron gestoßen hat. Dass Sie schlechte Laune haben, verstehe ich, aber deswegen habe ich ausgesprochen gute Laune.

Zweitens, wo Sie schon China ansprechen: China hat ein Klimaneutralitätsziel. China erkennt auch die Klimakrise an. Diese ständigen Chinavergleiche – dass wir nichts machen müssen, weil in China alles schlecht läuft – sind auch irgendwann mal schal geworden.

Aber jetzt zum Energiewendegesetz: Wir haben vor 15 Monaten in diesem Haus und auch im Senat die Klima-
notlage erklärt, und haben als Parlament dem Senat den Auftrag erteilt – –

[Unruhe]

– Ich habe das Mikro, ich bin lauter als Sie. – Wir haben dem Senat den Auftrag erteilt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewendegesetzes vorzulegen. Das ist jetzt geschehen, ehrlich gesagt ein bisschen spät, aber besser spät als nie. Es liegt auf dem Tisch, und ich halte dieses Gesetz für ein ganz wesentliches Element, um im Endspurt von Rot-Rot-Grün noch mal richtig ordentlich bei der Klimaschutzpolitik einen draufzulegen.

Ich würde von einem Dreiklang sprechen: Wir haben das Solargesetz, wir haben das Energiewendegesetz, und – was mir noch sehr wichtig ist – ich hoffe, wir schaffen es noch, einen Klimabürgerinnenrat und -bürgerrat einzusetzen oder zumindest in dieser Wahlperiode auf den Weg zu bringen.

Da lade ich – das ist ernst gemeint – die demokratischen Fraktionen, also die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion ausdrücklich ein, bei dem letzten Punkt, gerne auch bei den anderen Punkten, aber insbesondere beim Klimabürgerinnenrat und -bürgerrat mitzumachen. Wir hatten im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz eine wirklich gute Anhörung, und ich finde, es geht darum, dass wir bei so einer gesellschaftlichen Frage alle mitnehmen.

Wir müssen schauen, welche gesellschaftlichen Gruppen sich noch nicht mitgenommen fühlen. Wie können wir Spaltung zwischen Außenbezirken und Innenstadt vermeiden, und wie schaffen wir es, auch Ärmere und Sozialschwächere in die Diskussion einzubinden? Das kann ein Klimabürgerinnenrat und -bürgerrat leisten. Deswegen wollen wir es auf den Weg bringen. Ich hoffe, Sie können dabei mitmachen.

Wir haben, wie gesagt, diesen Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen. Ich will kurz mit dem Wein, der in diesen Gesetzentwurf ist, anfangen. Ich komme nachher noch zum Wasser, aber es ist auf alle Fälle einiges an Wein drin.

Was schon angesprochen worden ist: Die Klimaziele werden verschärft. Es geht uns nicht weit genug. Dazu kommen wir später noch.

Ganz wichtig ist die Solarpflicht für die öffentliche Hand. Wir hatten hier eine Debatte über das Solargesetz, und wir hatten auch in einigen Teilen Berlins aufgeregte Debatten über einzelne Auswirkungen dieses Gesetzes, und da wurde auch immer gesagt: Macht doch erst mal selber eure Hausaufgaben! Macht erst mal auf die öffentlichen Dächer Solaranlagen drauf! Genau das wird mit diesem Gesetz maximal verschärft. Alle Bestandsgebäude sollen bis Ende 2024 mit Solaranlagen belegt werden. Es gibt eine Nachrüstungspflicht. Die öffentliche Hand legt sich selber sehr viel schärfere Regeln auf, als wir es Privaten auferlegen wollen. Ich denke, das muss auch so sein, und das ist vernünftig. Wir wollen diese Vorbildwirkung der öffentlichen Hand.

Die Energiestandards werden verschärft. Es gibt ein Sektorprogramm bei Zielabweichungen. Wir werden besseren Klimaschutz in den Bezirken hinbekommen, auch personell, und auch die CO2-freie Ladeflotte bis 2030 auf den Weg bringen.

Dazu ein Hinweis: Ich durfte neulich bei der Feuerwehr mit einem Feuerwehrauto mitfahren.

Ich habe mich gefühlt wie ein kleines Kind. Warum erzähle ich das? – Weil dieses Feuerwehrauto das erste Modell auf der Welt ist, das elektrisch angetrieben wird und Einsatzbedingungen hat, und es funktioniert hervorragend. Die haben eine Schnellladeeinrichtung in der Feuerwehrstation. Ganz hervorragend! Davon brauchen wir mehr, und wir müssen auch Geld in den Haushalt einstellen, um diese Umrüstung hinzubekommen.

Herr Buchholz – der vernünftige – hat schon darauf hingewiesen, dass wir hier etwas Neuartiges und Innovatives machen. Wir haben ein Monopol – sprechen wir es mal aus – des Konzerns Vattenfall. Wir wollen und werden dieses Monopol knacken. Wir werden dafür sorgen, dass Drittanbieter – Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbebetriebe – ihre erneuerbare Wärme in das Fernwärmenetz einspeisen können. Das ist ein Meilenstein, ein echter Durchbruch. Da danke ich auch der Senatorin, die heute nicht hier ist, aber richten Sie es ihr aus! Es ist wirklich wichtig, dass wir diesen Punkt in diesem Gesetz drin haben.

Jetzt aber zum Wein!

[Frank-Christian Hansel (AfD): Zum Weinen!
Zum Weinen ist das! –
Zuruf: Warum nicht das Wasser?]

– Nein, zum Wasser! Da haben Sie recht. Jetzt haben Sie ausnahmsweise mal recht. – Jetzt zum Wasser, das in den Wein gekippt gehört. Wir haben eine Anschärfung der Klimaziele, aber diese Klimaziele sind auch nach dem, was vorgelegt worden ist, nach unserer Auffassung immer noch nicht mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar.

Auch wir wollen – und da habe ich Herrn Kössler auch so verstanden – das Ziel für das Jahr 2030 noch weiter nach oben schrauben. Wir wollen eine Reduzierung von 70 Prozent, und wir wollen Klimaneutralität bis 2040 hinbekommen. Es ist zwar gut, dass wir in diesem Gesetz den Budgetansatz haben, aber ich glaube, wir müssen das Ganze mit einem klaren zeitlichen Druck begleiten, weil wir die Notwendigkeit haben, und wir werden am Wochenende auch in unserem Wahlprogramm festlegen, dass wir diese beiden Verschärfungen 2030 und 2040 hinbekommen.

In einem Punkt muss ich Herrn Freymark tatsächlich einmal recht geben: Was mit diesem Gesetz nicht geklärt wird, ist die Frage der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen. Ich denke dabei insbesondere an Sanierungsfahrpläne. Ich predige schon sehr lange, auch in meiner Fraktion, dafür, dass wir die Haushaltsmittel oder auch andere Mittel – woher sie auch immer kommen, ich bin ja kein Haushälter – einsetzen, um den Sanierungsstau in Berlin abzubauen, und zwar auch für Renovierungen, und damit gleichzeitig Klimaschutzziele voranzubringen. Das ist sehr wichtig, aber dazu leistet dieser Gesetzentwurf keinen Beitrag. Das ist ein Punkt, an den wir in den Beratungen noch einmal heranmüssen.

[Christian Buchholz (AfD): Sage ich doch!]

– Ja, das ist ja schön!

Was wir zur Fernwärme haben, ist, wie gesagt, innovativ und neuartig, aber auch hier sind wir noch nicht zufrieden. Denn zum einen sind das, was dort hineingeschrieben wird, sogenannte Dekarbonisierungsfahrpläne.

Das sind rechtlich unverbindliche Selbstverpflichtungen. Das heißt, Vattenfall schreibt sich selbst einen Text auf, und es gibt keinerlei Sanktionsmechanismen, wie diese Fahrpläne durchgesetzt werden können. Das ist für uns zu schwach. Wir wollen das anschärfen. Wir brauchen klare Grenzwerte für erneuerbare Wärme, für CO2, die auch mit Sanktionen durchgesetzt werden. Das werden wir in die Verhandlungen einbringen.

Dann haben wir – fast zum Schluss – noch einen Punkt: die Schulen. Die Schulen sind angesprochen worden, und dabei verstehe ich den Gesetzentwurf an einer Stelle überhaupt nicht. Wir haben sehr klare Vorgaben für neue Energiestandards und für die Solarpflicht. Für Schulen gibt es aber eine Übergangsbestimmung, wonach all diese Regelungen erst ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen. Es gibt für keinen anderen Bereich der öffentlichen Hand eine solche Übergangsbestimmung. Da fragt man sich, warum das so ist,

[Frank-Christian Hansel (AfD): Weil die
Schulen 2025 noch gar nicht da sind! –
Zuruf von Christian Buchholz (AfD)]

und schaut in die Gesetzesbegründung. Was liest man dort? – Nichts! Dort steht gar nichts.

[Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)]

Es gibt keinerlei Begründung dafür, und das ist wirklich nicht akzeptabel. Das geht nicht.

[Beifall von Daniel Buchholz (SPD),
Georg Kössler (GRÜNE) und Roman Simon (CDU)]

Wir müssen da als Parlamentarier wirklich ernst genommen werden. Wenn also in einem wesentlichen Bereich der öffentlichen Hand ganz andere Bedingungen gelten sollen, dann erwarte ich vom Senat, dass er das auch begründet. Das ist ein Punkt, den wir in den parlamentarischen Beratungen miteinander besprechen müssen. Dabei haben wir die grüne Fraktion mit Sicherheit an unserer Seite – und die SPD-Fraktion natürlich auch –, dass wir hier noch einmal nachschärfen.

Letzter Punkt: Wir wollen einen Klimaschutzrat. Dieser sollte in Zukunft vom Abgeordnetenhaus gewählt und nicht vom Senat eingesetzt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass dann auch Mieterinnen- und Mieterschützerinnen und -schützer und Verbraucherinnen- und Verbraucherschützerinnen und -schützer eingebunden werden.

Mein Fazit: Das ist ein gutes Gesetz. Es ist sehr viel Wein darin. Wir machen es noch besser, um einen wirklich kostbaren Wein daraus zu generieren. Wir müssen das hinbekommen.

Ich plädiere dafür, dass wir daran in den Verhandlungen wirklich pragmatisch herangehen, denn, wenn wir das nicht gemeinsam schaffen, haben wir beim Klimaschutz in dieser Wahlperiode nicht die großen Sprünge gemacht, die wir als R2G eigentlich hätten hinbekommen müssen. Wir schaffen das also noch, und dann haben wir auch eine gute Grundlage für den Wahlkampf. Alle drei machen dann danach weiter. – Danke!

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