Für mehr Tierschutz: Verbandsklagegesetz wird beschlossen

Michael Efler
Die Linke im AbgeordnetenhausTierschutzMichael Efler

In der morgigen Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird in zweiter Lesung über das Tierschutzverbandsklagegesetz (DS 18/229) entschieden.

Anerkannte Tierschutzorganisationen erhalten dadurch die Möglichkeit, mögliche tierschutzrechtswidrige Verwaltungsentscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen.

Dazu erklärt Michael Efler, tierschutzpolitischer Sprecher der Linksfraktion Berlin:

„Tiere haben nicht die Möglichkeit, ihre Interessen selbst vor Gericht zu vertreten. Mit dem Tierschutzverbandsklagegesetz bekommen Organisationen, die sich für den Schutz und die Rechte der Tiere engagieren, diese Möglichkeit. Damit setzen wir ein wichtiges und überfälliges Zeichen für mehr Tierschutz in Berlin!
Die Linksfraktion hätte sich durchaus noch weitergehende Rechte vorstellen können. So haben wir versucht zu erreichen, dass Tierschutzorganisationen bereits vor der Genehmigung von Tierversuchen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und nicht erst nach der Erteilung von Genehmigungen. Insgesamt freue ich mich aber über das Gesetz, mit dem der Stellenwert des Tierschutzes in der Stadt deutlich aufgewertet wird. Dies dürfte auch Signalwirkung für andere Bundesländer und den Bund haben.“

Hintergrund:
Neben der Möglichkeit zur Klage, werden mit dem Gesetz auch die Mitwirkungsrechte von Tierschutzorganisationen verbessert, indem sie bei Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften im Bereich Tierschutz Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen.
Nach Artikel 20a Grundgesetz schützt der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere. Bisher war es dennoch kaum möglich, fehlende Schutzmaßnahmen der Behörden durch Gerichte beanstanden zu lassen, da Tierschutzorganisationen nicht als direkt Betroffene galten.

Kontakt