Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid

Michael Efler

Ich danke der FDP-Fraktion ausdrücklich für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, denn offensichtlich haben Sie jetzt auch erkannt, dass der Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün hervorragende Inhalte enthält.

Rede als Video

Aus dem Vorab-Wortprotokoll

5. Sitzung, 26. Januar 2017

lfd. Nr. 7:

Funktionierende Stadt: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 18/0094

Erste Lesung

 

Dr. Michael Efler (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass ich meine erste Parlamentsrede damit beginne, mich bei der FDP-Fraktion zu bedanken.

[Beifall bei der FDP –
Beifall von Canan Bayram (GRÜNE) –
Zuruf von der FDP: Kann man mal sehen!]

Ich danke der FDP-Fraktion ausdrücklich für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, denn offensichtlich haben Sie jetzt auch erkannt, dass der Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün hervorragende Inhalte enthält.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN –
Canan Bayram (GRÜNE): Ja!]

Ich wünschte nur, Sie hätten dabei etwas gründlicher gearbeitet – dazu später mehr.

Die Linke hat sich schon immer konsequent für mehr direkte Demokratie eingesetzt, unabhängig davon, ob wir in der Opposition oder in der Regierung waren. Wir greifen dabei das Grundgesetz selbst auf:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.

Dieses Prinzip der Volkssouveränität, das wir im Übrigen im Unterschied zu anderen nicht ethnisch auf das deutsche Volk einschränken wollen, ist die Grundlage jeder modernen demokratischen Verfassung. Ohne funktionierende direktdemokratische Verfahren kann dieses Prinzip nicht umgesetzt werden. Nicht nur, dass Wahlen viel zu selten stattfinden, als dass Bürgerinnen und Bürger effektiv Einfluss auf politische Sachentscheidungen nehmen könnten, es braucht nach der Wahl auch ein Korrektivinstrument, und zwar für den Fall, dass eine Regierung bestimmte Themen nicht anpackt oder kontroverse Entscheidungen trifft. Das gilt für alle Regierungen, unabhängig von ihrer Zusammensetzung.

Direkte Demokratie hat Berlin gutgetan und belebt, auch wenn es natürlich Probleme gab und gibt. Die bisherigen Volksbegehren und Volksentscheide haben die Stadt verändert. Das heißt nicht, dass ich mit allen Ergebnissen einverstanden wäre, ich habe mich auch über den Ausgang zumindest eines Volksentscheides geärgert. Darum geht es aber nicht. Es geht darum, dass direkte Demokratie zahlreiche wichtige und teilweise grundsätzliche politische Debatten und Diskurse ausgelöst hat – zur Mietenpolitik, zur Stadtentwicklung, zur Energie- und Verkehrspolitik, zu Fragen von Privatisierung und Rekommunalisierung bis hin zu Fragen von Religion und Ethik. Ganz wichtig in der heutigen Zeit: Die Menschen, die bei einer dieser Initiativen ein positives Selbstermächtigungserlebnis gemacht haben, gehen für die Demokratie nicht mehr verloren. Sie bleiben erhalten, und das sollte uns allen gemeinsam ein Anliegen sein.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

Wir wollen daher diesen Weg konsequent weitergehen und mehr direkte Demokratie wagen.

Nun hat die FDP also einen Gesetzentwurf eingebracht. Mich wundert dabei allerdings ein bisschen, dass Sie das in einem Schnellverfahren und ohne vorherige Absprache mit anderen Fraktionen gemacht haben, obwohl es um eine Spielregel der Demokratie geht. Wenige Stunden zuvor haben Sie uns bei mehreren Anträgen noch dafür kritisiert, dass wir nicht den ganz großen interfraktionellen Konsens gesucht haben. Hier sind Sie nun ganz schnell quasi in die Bütt gegangen, und das finde ich ein bisschen widersprüchlich.

Kollege Rissmann hat schon darauf hingewiesen, dass die FDP – und das hat, finde ich, auch ein kleines Geschmäckle – Profiteur dieses Gesetzentwurfs wäre, denn das durch die FDP zentral getragene Volksbegehren zur Offenhaltung Tegels würde durch die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen profitieren. Ob das praxisrelevant sein wird, werden wir sehen. Ich finde aber, dass es der Sache nicht guttut, wenn man da gewissermaßen in eigener Angelegenheit agiert.

Zum Gesetzentwurf selbst. Der ist erkennbar mit der heißen Nadel gestrickt worden. Einige Punkte sind schon angesprochen worden. Was aber noch niemand gesagt hat: Einer der zentralen Punkte, über den wir bereits öffentlich diskutiert haben, fehlt komplett, nämlich die Fristsetzung für die Zulässigkeitsprüfung. Die ist nicht drin. Sie haben nur eine Fristsetzung für die Kostenschätzung. Ich gehe zu Ihren Gunsten mal davon aus, dass Sie das einfach übersehen haben, jedoch ist das ein ganz großes Manko; dieses Problem haben wir gerade beim Volksentscheid Fahrrad oder auch bei „Volksentscheid retten!“. Das ist schade, lässt sich aber natürlich korrigieren.

Einen richtigen Bock haben Sie aber gleich beim ersten Punkt Ihres Gesetzentwurfs geschossen, und zwar in § 9 – Herr Rissmann hat schon darauf hingewiesen. Sie haben schlicht und ergreifend die Verfahrensstufen verwechselt. Sie haben das Volksbegehren mit der Volksinitiative verwechselt.

[Carsten Schatz (LINKE): Zwei Dinge!]

In unserem Koalitionsvertrag, aus dem Sie sich ja bedient haben, steht drin, dass wir ein Anhörungs- und Nachbesserungsrecht zwischen der ersten und zweiten Stufe eines Volksbegehrens haben wollen. Sie haben dieses Anhörungsrecht bei der Volksinitiative geregelt. Da macht es jedoch keinen Sinn, weil da das Abgeordnetenhaus abschließend entscheidet. Das kommt leider dabei heraus, wenn man möglichst schnell sein will und nicht gründlich arbeitet. Hätten Sie doch vorher mit jemand gesprochen, der sich mit der Materie auskennt, oder hätten Sie vielleicht etwas mehr den Konsens mit anderen Fraktionen gesucht, dann wäre das nicht passiert.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Ich will aber am Schluss versöhnlich werden. Am Ende wird alles gut. Am Ende werden wir unseren Koalitionsvertrag umsetzen. Wir werden das Abstimmungsgesetz ändern, aber so, dass es Hand und Fuß hat. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN –
Vereinzelter Beifall bei der FDP]

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