Änderung der Bauordnung

24. Sitzung, 22. März 2018

Dr. Michail Nelken (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begeisterungswellen schlagen hoch, Herr Gräff, mit Ihrer Rede über den Skandal, was wir hier alles in der Bauordnung ändern – es entspricht nur nicht den Tatsachen. Außer der EU-Anpassung an diese Bauordnung, die 80, 85, vielleicht 90 Prozent der Änderung ausmachen, gibt es nur vier kleine Änderungen. Die sind von Frau Spranger dargestellt worden.

Wir pflügen also die Bauordnung nicht politisch um, wie Sie hier behaupten, sondern Sie machen ganz viel Wind, zitieren viele Zeitungen, setzen sich aber mit dem gar nicht auseinander, was hier geändert werden soll. Ich will jetzt nur auf zwei Punkte eingehen, weil wir ja die Fachdebatte im Ausschuss hatten. Da hatten ulkigerweise sowohl CDU als auch FDP, als es um die Verkürzung der Genehmigungsfristen ging, sogar Verständnis und sagten: Ja, dass mit Bauvorbescheiden und Baugenehmigungen spekuliert wird, ist nun auch nicht ganz so toll, weil ein Teil Ihrer Klientel aus der Bauwirtschaft auch davon geplagt ist und selbst Stellung dazu nimmt und sagt, dass Sie etwas gegen die Spekulation unternehmen sollen, weil bestimmte Bauwirtschafter überhaupt nicht mehr auf dem Baumarkt zum Zuge kommen. – Insofern haben Sie sich da etwas differenziert gezeigt.

Ich will nur noch auf einen Punkt eingehen, der mich jetzt wieder gewundert hat: Sie haben über etwas geredet, was so nicht in der Bauordnung steht und was so auch gar nicht geändert wird. Sie haben über den § 6 Abs. 9 geredet. Da wird ein kleiner Halbsatz an eine jetzige Regelung angehängt. Die jetzige Regelung besagt: Wenn Sie ein Gebäude abreißen und in der gleichen Kubatur neu bauen, dann ist das genehmigungsfähig, auch wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.

Das ist ein Ausnahmetatbestand. Normalerweise könnten Sie ein Gebäude in der Kubatur nicht bauen, aber es gibt eine Ausnahmeregelung, sozusagen so eine Art Bestandsschutz, und zwar einen sehr erweiterten Bestandsschutz, den es sonst nirgendwo gibt: Wenn etwas abgebaut wird, das nicht den Regeln entspricht, dann darf man es nicht neu bauen. In dem Fall darf man es, und es ist nur der Halbsatz herangehängt worden, dass nicht nur die Kubatur, sondern auch das Maß der Nutzung erhalten bleibt, so ein Bauwerk, was sonst nicht zu errichten ist.

Meine Damen und Herren von der CDU! Sagen Sie mir einmal: Warum soll man einen Bau ausnahmsweise in Abweichung von den normalen Regeln genehmigen, der nicht nur die Kubatur, sondern auch das Maß der Nutzung überschreitet? – Sagen Sie mir einen Grund dafür, warum man so mit einer Ausnahmegenehmigung umgehen soll! – Danke!

Präsident Ralf Wieland:

Für eine Zwischenbemerkung hat der Kollege Gräff das Wort.

Christian Gräff (CDU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Nelken! Das ist ganz einfach: weil wir das Bauen dort, wo wir in Berlin können, einfacher und nicht komplizierter machen und mehr bauen müssen. Insofern ist die Bemerkung völlig einfach. Und wenn dort eine Wohneinheit oder mehrere Wohneinheiten gestanden haben, die dort hingepasst haben und genehmigt worden sind – Sie tun ja gerade so, als ob das Bauwerk nicht genehmigt worden ist; das ist mitnichten der Fall: Warum soll man es denn nicht in gleicher Kubatur wieder bauen können? – Das ist doch absurd, Ihre Argumentation, völlig absurd!

Da Sie auf die anderen Punkte, die ich erwähnt habe, nicht eingegangen sind, gehe ich mal davon aus, dass die anderen Punkte stimmen. Sie haben aber noch einen hinzugefügt, das Thema Geltungsdauer. Da haben Sie in der Tat recht. Das ist eine Frage, über die man sehr, sehr intensiv und sicherlich auch mit großem Ernst diskutieren muss, weil uns alle in Berlin das Thema Spekulation umtreibt, und deswegen ist das, glaube ich, auch ein Punkt – das haben wir auch im Ausschuss deutlich gemacht –, dem wir zustimmen würden. Aber danke, dass Sie den Punkt noch einmal aufgeworfen haben!

Denn das bedingt ja auch etwas anderes: Wenn Sie das einführen und wir miteinander alle in diesem Punkt zumindest einig sind und das beschließen, bedingt das allerdings auch, dass die Geschwindigkeit beim Thema Baugenehmigung zunimmt, weil sonst in Berlin nämlich noch weniger gebaut wird. Und da bin ich mal sehr gespannt: Gestern haben Sie im Ausschuss gesagt, jetzt müssen wir erst einmal die bezirklichen Ämter – Hochbau, Facility-Management-Einheiten – untersuchen und das und dieses und jenes untersuchen. – Ich sehe nicht, dass Sie an einer einzigen Stelle in Berlin Bauen beschleunigen. Insofern ist auch die Verkürzung der Geltungsdauer eines Baubescheids und eines Bauvorbescheids ein Instrument, bei dem ich gespannt bin, welche Auswirkungen es auf die Baugenehmigungszahlen in Berlin haben wird. – Vielen Dank!

Präsident Ralf Wieland:

Vielen Dank! – Herr Dr. Nelken!

Dr. Michail Nelken (LINKE):

Sehr geehrter Herr Gräff! Wir haben gestern über die Organisationsänderung von Hochbauämtern gesprochen – die genehmigen keinen Bau. Zweitens: Die Zahl der Baugenehmigungen stellt noch kein Haus her. Sie wissen genau – darüber wurde auch diskutiert: Es gibt ganz viele, viele Baugenehmigungen, aber viele werden nicht umgesetzt – nicht, weil irgendein böser Staat das verhindert, sondern weil derjenige, der einen Bauantrag stellt, sich mitunter die Sache anders überlegt.

Drittens: Was Sie gesagt haben, entspricht überhaupt nicht der Realität oder nicht mal dem Gesetz. – § 6 Abs. 9: Da geht es darum, dass Sie ein Haus – und zwar auf dem Ausnahmeweg – wiedererrichten können. Das ist ein Bestandsschutz für ein Haus, das wegfällt. – Das können Sie machen. Daran wird gar nichts geändert. Wo etwas geändert wird, ist, dass Sie diese Ausnahmegenehmigung missbrauchen, um an der gleichen Stelle ein neues Haus mit einem größeren Nutzungsmaß, nämlich in spekulativer Absicht, erstellen. Normalerweise dürften Sie da gar kein Haus hinstellen. – Das heißt, es heißt nur, einen Bestandsschutz dem Gesetz entsprechend auszugestalten und den Missbrauch des Gesetzes zu verhindern. Das ist das Eigentliche.

Und einen letzten Punkt sage ich Ihnen noch einmal, weil Sie das angesprochen haben, was hier gebaut wird: Wissen Sie, wie groß der Umsatz mit Immobilien in diesem Land ist? – Der Handelsumsatz ist irgendwie weit über 12 bis 15 Milliarden. Wissen Sie, für wie viel neu investiert wird? – In diesem Land dienen 80 Prozent des Volumens, das über den Markt abgewickelt wird, nicht dazu, Häuser zu bauen, sondern nur dazu, mit denen zu handeln. Und dazu muss man etwas machen.

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