Aktuelle Entwicklung am BER

In der letzten Woche gab es Medienberichte über neuerliche Bauverzögerungen auf dem BER, die den Terminplan gefährden würden. Diese würden sich aus ganz geheimen Gutachterberichten ablesen lassen – so lautete die Meldung.

Rede als Video

18. Sitzung, 30. November 2017

 

Dr. Michail Nelken (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Reden der Vorredner scheint es mir erforderlich, an den Anlass und das Thema dieser Aktuellen Stunde zu erinnern, denn offenbar animiert das Stichwort BER einige der Kollegen zum Abheben und löst einen Reflex aus, über alles zu reden, was man zum Flugwesen – und speziell zu Tegel – schon immer mal sagen wollte. Was ist aber eigentlich das Thema der Aktuellen Stunde? Was ist die Aktualität, über die wir heute reden? – Da oben steht es: Es geht um die aktuellen Entwicklungen an der Baustelle BER. Was sind diese aktuellen Entwicklungen gewesen? Was ist da passiert?

In der letzten Woche gab es Medienberichte über neuerliche Bauverzögerungen auf dem BER, die den Terminplan gefährden würden. Diese würden sich aus ganz geheimen Gutachterberichten ablesen lassen – so lautete die Meldung. Es begann dann das übliche Rauschen und die Aufregung über diese Medienberichte. Wenn man nun nach ein paar Tagen guckt, wo sich Rauch und Aufregung etwas verzogen haben, könnte man diese Medienberichte kritisieren. Medienschelte ist aber nicht nur unschicklich, vielmehr gilt in dem Fall: Da man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen, denn trotz der dürren Meldungslage sahen sich alle politischen Partei in diesem Haus gezwungen, schnellstens darauf zu reagieren.

Auch die Regierungskoalition wollte zeigen, dass sie sich dem vermeldeten akuten Problem auf der Langzeitbaustelle natürlich unverzüglich annehme und das Feld nicht der Opposition überlasse. Auch die Koalition hat sich nicht die Zeit genommen zu hinterfragen: Was hat es tatsächlich mit diesen alarmierenden Medienberichten auf sich? Was steht in den Berichten? Um welche Berichte geht es überhaupt? Wer sind die Gutachter, die da was berichtet haben? Was wird da zitiert? Was ist auf der Baustelle wirklich los? – Das hat offensichtlich keinen richtig interessiert.

Das Aufregungsbarometer schlug sofort hoch. Gestern gab es eine ausführliche Anhörung mit – das muss ich im Gegensatz zu meinen Vorrednern mal sagen – relativ geringem Neuigkeitswert.

Nun haben wir heute eine Debatte in der Aktuellen Stunde des Plenums, und ich habe bis jetzt – zu Ihnen komme ich noch – auch nichts Neues gehört, obwohl Herr Czaja ja noch nicht geredet hat.

Ich vermute aber, dass sich, wenn er das vorträgt, was er gestern als Besucher im Stadtentwicklungsausschuss gesagt hat, daraus nichts Neues ergeben wird. Er wird uns was aus seiner blitzscharfen Konsequenz aus dem TÜV-Abschlussbericht darlegen, die da lautet: Tegel muss offenbleiben. – Das leiten Sie aus diesem Bericht ab.

Ich muss aber auch zugeben: Bei mir hat diese Aufregungsnummer auch funktioniert; das gebe ich sofort zu. Bauverzögerung, Terminplan auf kritischem Pfad, Sprinkleranlage, Entrauchung, Brandmeldeanlage SSV – das kannten wir alles, das funktioniert alles nicht. Alles klar wie immer. Und so war die genervte Erstreaktion meinerseits: Warum schon wieder das? Beim zweiten Hinsehen wurde aber klar, dass die Berichterstattung vor allem hinsichtlich der intendierten Botschaft alles andere als nachvollziehbar war und bei genauerer Betrachtung eigentlich keinen Grund zur gesteigerten Aufregung bietet. Ich bin auf die Verpackung, wie viele andere auch, reingefallen, weil sie einfach meine Erwartungen und meine Vorurteile erfüllt hat.

Damit komme ich zu den bislang bekannten Fakten; wir wollen hier mal über die Fakten reden. Im Mittelpunkt steht der berühmte Bericht des TÜV Rheinland. Der TÜV Rheinland ist von der Flughafengesellschaft als ÜSV, als übergeordneter Sachverständiger unter Vertrag genommen worden. Was bedeutet das? Was sind seine Aufgaben? – Das kann man dem Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der letzten Legislaturperiode entnehmen. Ich kann empfehlen, Seite 276 des Berichts aufzuschlagen. Da steht – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 4 der Brandenburgischen Bauordnung hat der Bauherr mit Anzeige der Fertigstellung der Bauaufsichtsbehörde die Bescheinigungen der Prüfsachverständigen über die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen und Einrichtungen vorzulegen.

Der TÜV Rheinland wurde daher ab Oktober 2010 von der Flughafengesellschaft damit beauftragt, die Aufgabe eines sogenannten übergeordneten Sachverständigen wahrzunehmen. Während die ausführenden Firmen der technischen Anlagen im Fluggastterminal die Prüfbescheinigungen über ihre jeweiligen Anlagen beizubringen hatten, prüfte der übergeordnete Sachverständige im Auftrag der Bauherrin die Schnittstellen zwischen den Anlagen und die Funktion des Gesamtkomplexes. Grundlage für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 76 Abs. 1 Nr. 4 BauOBbg waren für den übergeordneten Sachverständigen zum einen die Prüfnachweise der einzelnen Firmensachverständigen. Zum anderen führte er sogenannte Wirkprinzipprüfungen am Gesamtkomplex durch.

So steht es in dem Bericht. Das hätten die Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode nicht in diesem Hause waren, mal nachlesen können. Bevor man hier Wind macht, sollte man sich über die Fakten informieren,

denn vor dem Hintergrund dieser Aufgabenstellung bieten die aus dem TÜV-Bericht – was die Presse wiedergegeben hat – Anfang November kolportierten Aussagen eigentlich überhaupt keinen Grund für Aufgeregtheit. Was steht denn in dem Bericht, was zitiert worden ist – den gesamten Bericht kenne ich ja nicht? – Da steht einfach nur: Das Mainpier Nord ist nicht nur baulich fertiggestellt. Dafür liegen nicht nur die Sachverständigenprüfberichte der Sachverständigen der Unternehmen vor, sondern: Der übergeordnete Sachverständige hat auf dieser Grundlage mit einer Funktionsprüfung begonnen. Das ist doch eine gute und keine schlechte Nachricht!

Man hat für die Gebäudeteile am FGT offensichtlich bereits die IBN-Phase II und III begonnen. Das ist eine gute Nachricht.

Prof. Lütke Daldrup bestätigte gestern im Ausschuss diese Aussage. Außerdem führte er dazu aus, dass man am fertiggestellten Gebäudeteil Mainpier Nord begonnen habe, um so Erkenntnisse für ggf. systematische Mängel zu gewinnen. Große Aufregung – systematische Mängel!

Man könnte diese Erkenntnisse aus der Funktionsprüfung am Mainpier Nord auf die anderen übertragen. Warum?

Der A-Riegel im Flughafenterminal, das ist der Mainpier. Das sind die Gebäudeteile im Mainpier Nord und Süd praktisch identisch. Sie sind spiegelverkehrt. Sie sind die gleichen Gebäude mit den gleichen Anlagen. Und auch der Mittelmainpier ist fast identisch mit diesen Anlagen. Das heißt, wenn wir jetzt dort Funktionsprüfungen durchführen, dann kann man sie übertragen. Und wenn man jetzt Mängel an den Anlagen feststellt, dann kann man die vorher abstellen, bevor man in die Funktionsprüfung geht. Dass man mit diesen Tests nicht zuwartet – irgendeiner meiner Vorredner hat es gesagt – bis zum Beginn der Wirkprinzipprüfungen des ÜSV – –  Die sollen ja im September 2018 beginnen. Viele Kollegen wissen vielleicht nicht, worüber wir reden, Herr Evers, aber Sie sollten es wissen, Sie haben lange genug im Untersuchungsausschuss gesessen, um die Abläufe der Inbetriebnahme zu kennen. Sie sollten das jedenfalls wissen.

Das ist vernünftig, jetzt damit anzufangen, denn alles andere, wenn man anders vorgehen würde, Herr Evers, dann würde man Tatsache auf den kritischen Pfad mit dem Ende der Bautätigkeit und mit der Abnahme und mit dem Beginn der Wirkprinzipprüfung kommen.

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