Behörden beim Vorgehen gegen Leerstand stärken

Mieten- und Wohnungspolitik

52. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 16. Januar 2020

Zu "Zweites Gesetz zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes"

Dr. Michail Nelken (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade hatten wir die erste Lesung des Gesetzes zum Mietendeckel, und dazu passend jetzt die erste Lesung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Der Kollege Laatsch sagte vorhin in seiner Rede, dass hier das nächste Unheil auf die Vermieter und Eigentümer zukommt. – Hier gibt es einen wesentlichen Zusammenhang, der allerdings ein anderer ist als der, den Herr Laatsch herbeifantasierte. Es geht vielmehr darum, dass es in der Wohnungspolitik nicht ein Instrument gibt, um den Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen, sondern es ist immer ein ganzer Strauß von Instrumenten, die man in der Wohnungspolitik einsetzen muss: Das ist die Neubauförderung, die Modernisierungsförderung, die Genossenschaftsförderung, das ist auch die Mietpreisregulierung und auch das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – und nun, eng damit verbunden, eine weitere Novelle des Wohnungsaufsichtsgesetzes.

Bei der Gesetzesänderung geht es um die Stärkung der Handlungsfähigkeit der bezirklichen Ordnungsbehörden beim Vorgehen gegen Leerstand und Verwahrlosung von Wohngebäuden. Das gehört nun einmal zur Situation in dieser Stadt. Es ist doch ein Anachronismus, dass in der Zeit des angespannten Wohnungsmarkts überall in der Stadt Wohngebäude teilweise oder gänzlich leer stehen.

Ja, es ist ein Anachronismus. Ob man den beklatschen muss, weiß ich nicht. Denn das geschieht nicht nur in problematischen oder unwirtlichen Stadtlagen, sondern auch in sehr guten und stark nachgefragten Wohngebieten haben wir mitunter verfallene Häuser. Ich denke, hier wird völlig klar, dass die Eigenverantwortung der Eigentümer und der freie Markt eben nicht alles regeln. Solche skandalösen Zustände gehören abgeschafft. Deswegen wird das Wohnungsaufsichtsgesetz geschärft. Ich denke, ein wichtiger Punkt ist die Durchsetzungsfähigkeit von Instands- und Herstellungsanordnung. Der nächste wichtige Punkt ist, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchrechts ausgeschlossen wird. Und dann kommt die Regelung mit den Treuhändern, auf die alle schon gewartet haben, dass dann, wenn es überhaupt nicht funktioniert, wenn man einen Eigentümer nicht dazu bewegen kann, sein Wohnhaus nutzungsfähig zu machen und zu vermieten, man einen Treuhänder einsetzen kann und die möglichen Folgen wirtschaftlich absichert.

Es ist ein weitgehender Eingriff in die Eigentumsrechte; das ist völlig richtig. Demgegenüber ist die Mietpreis-regulierung noch ganz harmlos. Ich erwarte jetzt einen Wettlauf zwischen Herrn Gräff von der CDU und Herrn Laatsch von der AfD, wer hier als Erster wieder eine Normenkontrollklage ankündigt, weil der Kommunismus vor der Tür steht. – Danke!

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