Clubkultur als Teil von Berlin anerkennen und stärken

KulturStadtentwicklung

67. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 19. November 2020

Zu "Clubkultur als Teil von Berlin anerkennen und stärken" (Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/2786

Dr. Michail Nelken (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen, Clubgänger und Nichtclubgänger! Der Antrag hat ja eine längere Geschichte und auch Vorgeschichte. Letztere ist hier beschrieben worden. Seit Jahren ist in Berlin, aber nicht nur in Berlin, ein Clubsterben zu beobachten. Grund war nicht das Ausbleiben der Besucher oder gar die Schließung aufgrund einer staatlichen Verordnung wegen einer Pandemie, sondern die eigentliche Ursache war der sich permanent aufheizende Immobilienmarkt in dieser Stadt wie auch in anderen und die Verdrängung der Clubs aus den angestammten Orten. Clubleben und Clubkultur – das ist hier schon ganz oft betont worden – sind in den letzten Jahrzehnten ein Motor für den Aufstieg Berlins gewesen, aber die Clubs wurden gleichzeitig dessen Opfer. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Der wird in der Fachwissenschaft in der Regel Gentrifizierung genannt. Mit dem Verwertungsdruck ist eben auch ein Verdichtungsdruck verbunden. So kommt es zu Interessenkonflikten zwischen verschiedenen Grundstücksbesitzern. Selbst wenn der Clubbesitzer Eigentümer seines Gebäudes ist, kommt er unter Druck, weil die anderen Grundstückseigentümer ihn unter bestimmten Umständen von seinem Standort verdrängen können. Eigentum schützt hier gar nicht.

Wir haben ein stadtentwicklungspolitisches Problem, und dem muss sich die Politik stellen. Das machen wir mit dem Antrag, der vielfältige Probleme aufgreift. Ich gehe vor allen Dingen auf den einen Punkt ein, der die Stadtentwicklungspolitik betrifft. Wenn man davon ausgeht, dass die Clubs zu Berlin gehören, dann müssen die Clubs auch in allen Teilen der Stadt möglich sein. Das entbindet sie nicht, wie mein Vorredner meinte, von der Verpflichtung einer guten Nachbarschaft, aber, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, dann dürfen sie aus unseren Nachbarschaften auch nicht ausgeschlossen sein, weil sie da als Vergnügungsstätten angeblich nicht hingehören. Das ist das eigentliche Problem. Es geht also nicht darum, irgendwelche Sondersituationen für Clubs zu schaffen, sondern sie müssen gleichberechtigt mit anderen Kulturstätten sein. Es gibt hier kein Kultursiegel, wer Kultur ist und wer nicht. Das ist nicht die Intention des Antrags, und das wollen wir sicher auch nicht erreichen. Wir entscheiden auch nicht darüber, ob irgendein Theater oder ein Konzertsaal Kultur ist oder nicht. Ich glaube, man sollte sich von der Vorstellung verabschieden, dass, wie mein Vorredner sagte, bestimmte Veranstaltungsstätten ein Kultursiegel bekommen und dann als Kulturstätten gelten. Das ist nicht das Ziel.

Ich will mal kurz auf die entscheidende Passage dieses Antrags eingehen. Da steht nämlich:

Ziel ist, die Nutzungsmischung einer gemischten Großstadt wie Berlin mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts adäquater steuern zu können, als dies gegenwärtig möglich ist. Dabei ist die typisierende Gebiets- und Vorhabenbetrachtung den sich verändernden gesellschaftlichen Arbeits- und Lebensweisen anzupassen und eine Einzelfallbetrachtung der tatsächlichen Nachbarschafts- und Gebietsverträglichkeit von Nutzungen bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens zu ermöglichen.

Das ist die entscheidende Passage. Das klingt jetzt sehr bürokratisch, ist vermutlich auch nicht von dem durchschnittlichen Clubbesucher als besonderer Groove zu empfinden, der ihn in Schwingung versetzen könnte, aber der Baurechtler würde bei diesem Satz vielleicht in Schwingung oder auch in Widerstand kommen, denn das ist die Abkehr von der typisierenden Betrachtung und deren Ergänzung durch Einzelfallbetrachtung. Es geht eben nicht darum, ob der Club aufgrund einer baurechtlichen Einordnung dort sein kann, sondern um die tatsächlichen Nutzungskonflikte. Wenn die tatsächlichen Nutzungskonflikte gelöst werden können, dann kann ein Club in diesem Gebiet seinen Veranstaltungsbetrieb machen. Das ist der entscheidende Punkt. Wir weisen also nicht die Baubehörden an, gegen Baugesetze zu verstoßen, sondern es geht darum, dass wir eine Einzelfallbetrachtung vornehmen und den Schutzzweck der Norm erfüllen. Das heißt, der Schutzzweck der Norm der typisierenden Betrachtung ist es, Nutzungskonflikte zu vermeiden. Und wenn man die ausschließen kann, dann ist an allen Orten dieser Stadt Clubkultur möglich. Es geht also um die Anerkennung der Clubs und Livemusikstätten als Teil der Kultur. Das bedeutet eben auch, dass sie an allen Orten möglich sind, wenn sie sich mit ihren Nachbarschaften vertragen.

Was als Kulturreinrichtung gilt und was nicht, werden wir hier nicht entscheiden. Es geht einfach darum, dass alle Kultur gleichberechtigt ist. Das ist der entscheidende Grund, warum wir diesen Antrag eingebracht haben. Er dient auch ein bisschen als Wegweisung, wie wir zukünftig mit Kultur in der Stadt umgehen wollen. Wir sagen eindeutig: Zu dieser Kultur gehören Opernhäuser, Theater, Konzertsäle, aber auch Clubs und Livemusikstätten. Das ist der eigentliche Inhalt unseres Antrags. – Danke!

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