Flächensparendes Bauen

27. Sitzung, 31. Mai 2018

Dr. Michail Nelken (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Marktwirtschaft zu erklären, habe ich langsam aufgegeben. Es ist schlichtweg hoffnungslos! Aber kommen wir zu dem Antrag und zu dem, was Herr Gräff gesagt hat. Ich sage mal vorneweg: Sie sprachen hier, dass das die Leitlinien sind – das hat Herr Buchholz schon gesagt. – Das fand ich jetzt ein bisschen sehr merkwürdig. Wir haben schon über Grundsätze und Leitlinien der Stadtpolitik diskutiert, hier geht es aber um ein ganz konkretes Problem. Bei diesem konkreten Problem haben Sie, Herr Gräff, die Frage aufgeworfen – über Sie rege ich mich nicht mehr so auf, da bin ich schon einiges gewohnt –, dass wir vor 14 Tagen hier schon mal so einen Antrag diskutiert haben – das wurde eben schon mal angesprochen. Der Antrag hatte die Drucksachennummer 18/0636 und den Titel „Wohnungsbaupotenziale ausschöpfen – Mischnutzungen bei bisherigen Einzelhandelsflächen auch für Wohnbebauung nutzen“.

Herr Gräff! Der Antrag ist nicht im Verfahren, er ist hier vor 14 Tagen schlichtweg abgelehnt worden! Da Sie offensichtlich vergessen haben, dass der Antrag schon abgelehnt ist, ist die Frage: Warum eigentlich? Worin besteht eigentlich der Unterschied? – Nicht nur, dass unser Antrag sich nicht nur auf die Einzelhandelsflächen bezieht, sondern viel weiter geht – es gibt auch andere, nicht sinnvoll ausgenutzte Bauflächen in der Stadt, die man hätte anders und städtebaulich verträglich ausnutzen können und sollen –, sondern es geht auch darum, dass sich unser Antrag sehr davon unterscheidet, was Sie mit Ihrem Antrag eigentlich wollten.

Unser Antrag ist auf die Entwicklung der Stadt, des Gemeinwesens gerichtet. – Sie hatten etwas anderes beantragt, liebe Kollegen von der CDU. Sie haben gesagt, wir sollten den Einzelhandelsunternehmen, damit sie eine bessere Ausnutzung ihrer Grundstücke haben, Angebote machen – wirtschaftliche Angebote. Das heißt, wir sollten sie von der Verpflichtung befreien, Sozialwohnungen zu bauen. Das war die erste Forderung. Und die zweite Forderung: Sie wollen, dass wir entgegen dem Planungsrecht den Einzelhandelsunternehmen mehr Verkaufsfläche zubilligen. Dann würden die vielleicht auch auf ihren Grundstücken, wo sie selbst Baurecht haben, in anderer Nutzung bauen. Das unterscheidet unseren Antrag von Ihrem.

Ihr Antrag war ausschließlich darauf ausgerichtet, den Grundstückseigentümern eine höhere Grundstücksverwertung zuzubilligen.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Und das ist
 eine Sünde! Das darf man nicht!]

– Das ist gar keine Sünde, sondern es geht nur darum, dass wir sagen: Die Gemeinweseninteressen haben Vorrang. Wir wollen auch, dass die Grundstückeigentümer ihre Grundstücke mehr auslasten und eventuell damit auch mehr Gewinn machen. Bloß derjenige, der zuerst Gewinn machen muss, ist die Gemeinde, das Gemeinwesen. Darum geht es und darum, dass wir nicht die Interessen des Gemeinwesens den Verwertungsinteressen von Handelsketten unterordnen. Das ist die richtige Reihenfolge. Dass Handelsketten und Eigentümer von Privatgrundstücken ihre Grundstücke nicht für das Gemeinwesen bebauen, ist schon klar. Wenn sie keine Erträge daraus erzielen, werden sie es nicht machen. Sie sollen Erträge erzielen, aber nach dem Maß, dass sie sich den Gemeinweseninteressen unterordnen. Darin unterscheidet sich unser Antrag von dem der CDU, dass wir genau die soziale, ökologische Stadtentwicklung bei der besseren Ausnutzung der Grundstücke im Vordergrund sehen. Deswegen glaube ich, dass wir mit unserem Antrag viel weitergehender sind als das, was die CDU bisher hier beantragt hat. – Danke!

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