Zurück in die Betonzeit?

Die Linke im AbgeordnetenhausMieten- und WohnungspolitikStadtentwicklung

Zur Blockade der Novelle der Bauordnung durch die Berliner SPD erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Linksfraktion Michail Nelken:

Nach einer fast zweijährigen intensiven und konstruktiven Arbeit der Fachpolitiker:innen der Koalitionsfraktionen am 6. Änderungsgesetz zur Berliner Bauordnung und einer vom Senat beschlossenen Vorlage an das Parlament hat die SPD-Fraktion es nunmehr abgelehnt das, was in den vergangenen Jahren gemeinsam erarbeitet wurde, auch zu beschließen. Das bedeutet: kein Mehr an Schutz von Klima und Tierwelt, kein Mehr an barrierefreien Wohnungen, keine präzisere Verpflichtung zu klima- und umweltfreundlichen Baustoffen und zum Baustoffrecycling, keine Verpflichtung zu Ladepunkte für Elektrofahrzeuge auf Stellplätzen und Verzicht auf manch weitere Verbesserung. Dafür nimmt die SPD Berlin auch das Ausbleiben der Typenbaugenehmigung und von Erleichterungen für die Errichtung von Mobilfunkantennen als Kollateralschäden gerne in Kauf.

Offenbar versucht sich die Berliner Giffey-Saleh-SPD in einem Wendemanöver zurück in die Vergangenheit der Beton-Zeit. Alles was auch nur wie ein Hauch von „Belastung“ der Bauwirtschaft und der Boden- und Immobilienverwertung anmuten könnte, wird verdammt. Ein Stirnrunzeln der Bau- und Immobilienbranche bereitet der Berliner SPD mehr Sorgen als die Anpassung der Stadt an die Herausforderungen des Klimawandels und einer alternden Gesellschaft.

Die in Medien kolportierte Camouflage der SPD-Fraktion, dass die Stellungnahmen der Bezirke in der Vorlage nicht hinreichend berücksichtigt worden seien, ist bodenlos. Sowohl in der Senatsvorlage als auch in der Arbeitsgruppe der Koalitions-Fraktionen sind die Stellungnahme der Bezirke gründlich abgewogen worden.

Lediglich die Frage des zur Umsetzung erforderlichen personellen Mehraufwandes für die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter blieb unbefriedigend beantwortet. In dieser Frage hat die SPD-geführte Finanzverwaltung die Position vertreten, dass die Bezirke diesen Mehrbedarf aus den ihnen pauschal zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln finanzieren müssten. Das ist nicht sachgerecht.

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