Abwendungsvereinbarungen: Mieter:innen schützen

Niklas Schenker

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 ist die Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechts faktisch aufgehoben. Mit diesem Instrument konnte das Land Berlin bei Verkaufsfällen in Milieuschutzgebieten nicht nur Wohnhäuser direkt erwerben, sondern auch sogenannte Abwendungsvereinbarungen abschließen.

In diesen Vereinbarungen wurde zum Beispiel festgehalten, dass Eigentümer:innen auf Umwandlung in Eigentumswohnungen, teure Modernisierungen oder andere Maßnahmen verzichten, die zu Verdrängung führen. Allein im Jahr 2021 wurden 2.018 Wohnungen so geschützt. Nun hat das Verwaltungsgericht bezogen auf einen Fall in der Jonasstraße in Neukölln entschieden, dass Eigentümer:innen die Abwendungsvereinbarungen kündigen können.

Dazu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion Berlin:

„Das Urteil ist ein schwerer Rückschlag für den Mieter:innenschutz. Es geht um sehr viel, deshalb sollte das Land Berlin in die nächste Instanz gehen und Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. Die jetzige Entscheidung ist kein Präzedenzfall. Der konkrete Fall in Neukölln ist sehr speziell und das Urteil keine höchstrichterliche Entscheidung. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass das Vorkaufsrecht wiederhergestellt wird. Der Senat sollte jetzt gemeinsam mit den Bezirken auf die Eigentümer:innen zugehen, die Abwendungsvereinbarungen geschlossen haben und Nachträge vereinbaren, um den Mieter:innen Sicherheit zu geben.

Das Vorkaufsrecht war ein wichtiger Baustein für den Mieter:innenschutz. Denn mit diesem Instrument konnten Mieter:innen entweder durch Kauf des Wohnhauses oder durch Ausschluss von Verdrängungsmaßnahmen im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung geschützt werden. Seit einem Jahr warten Städte wie Berlin, Frankfurt oder München auf die Wiederherstellung des Vorkaufsrechts durch die Bundesregierung. Mit einer einfachen Reform könnte der Bund dafür sorgen, dass die geschlossenen Abwendungsvereinbarungen in Berlin Bestand haben.

Die Ampel im Bund ist ein mietenpolitischer Totalausfall. Egal ob Vorkaufsrecht, Mietendeckel oder Gemeinnützigkeit – keine dringend notwendige Reform wird durch den Bund angestoßen. Ich frage mich, wann Bundeskanzler Scholz endlich seine Richtlinienkompetenz für bezahlbare Mieten nutzt.“

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